Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) prüft derzeit die Klage zweier lesbischer Frauen aus Deutschland, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Eine ist Eispenderin, die andere hat als „Leihmutter“ ein Kind ausgetragen, das in Belgien mit Hilfe eines anonymen Samenspenders durch künstliche Insemination erzeugt worden war. In Deutschland ist dies nur unfruchtbaren heterosexuellen Paaren erlaubt.
Die beiden Frauen hatten am 13. April 2017 gegen Deutschland eine Klage beim EGMR eingereicht, weil die Partnerin der Leihmutter nicht automatisch als rechtmäßige Mutter und zweiter Elternteil in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde. Um dies zu erreichen, hätte diese das Kind adoptieren müssen. Die Klägerinnen behaupten, ihr Recht auf Respektierung ihres Privat- und Familienlebens sei gemäß ECHR Art. 8 verletzt worden und sie würden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert (ECHR Art. 8 und Art. 14). Nach deutschem Recht gilt nur diejenige Frau, die das Kind geboren hat, als rechtmäßige Mutter.
Würde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Frauen Recht geben, wäre dies ein weiterer Schritt zur Zulassung von Leihmutterschaft. Eine Verurteilung Deutschlands käme einer Negierung des Geschlechtsunterschieds gleich, denn damit würde bestätigt, dass eine Frau die Position des Vaters übernehmen kann und etwas biologisch Unmögliches (zwei Mütter gebären ein Kind) sei damit gesellschaftlich akzeptiert.
Außerdem betrifft dieser Rechtsstreit auch das Verhältnis zwischen Natur, medizinischem Fortschritt und geltendem Recht. Auch die Fragen der natürlichen Lebensordnung und der Menschenwürde werden hier berührt.
Dies ist ein so umfassendes Thema, das kann man nicht ohne Weiteres abhandeln. Deshalb mein komprimierter, spontaner Gedankengang. Unter gewissen Umständen wäre es von Vorteil. Zum Beispiel, wenn eine Notsituation vorliegt. Die echten Eltern sind gestorben und die lesbische Tante und ihre Freundin nehmen es zu sich. Jedoch ist die Realität ja ganz anders. Es ist der Kapitalismus, der solche Formen hervor bringt. Teilweise wird es sogar gesteuert und ist gewollt, damit entsprechende Gesetze erlassen werden können. Zum Wohle der Reichen, die daraus Kapital schlagen können. Denn es sind ja hohe Kosten damit verbunden. Ärzte, Leihmütter, Ämter und so weiter. Sollen die Frauen doch eines der Kinder zu sich nehmen die durch die Kriege auf der Welt Waisen geworden sind oder am verhungern sind. Und so weiter und so weiter. Ich glaube nicht, das zwei Lesbische ein Kind besser groß ziehen können, als es Milliarden anderer schon getan haben. Ginge es denen nur um das Kindeswohl, bräuchten sie keine Leihmutter. Es gibt so viele Kinder, auch hier in Europa, die für jede Hilfe dankbar wären.