Was ist die Ehe noch wert?

von Manfred Spieker

Die Ehe ist das Fundament der Familie und die Familie das Fundament der Gesellschaft. Das wussten nicht nur die Väter und Mütter des Grundgesetzes, die Ehe und Familie in Artikel 6 als Grundrecht unter den besonderen Schutz des Staates stellten, das wussten die Menschen zu allen Zeiten und in allen Kulturen. Die Ehe ist der Treuebund eines Mannes und einer Frau, die sich einander in gegenseitiger Hingabe schenken. Die natürliche Finalität der Ehe ist die Familie. Die Ehe ist bei nahezu allen Völkern der wichtigste Garant der Generationenfolge. Ehe und Familie sind ein Pfeiler des Gemeinwohls. Für die Christen steht die Ehe unter dem Segen des Schöpfers. Sie ist ein Sakrament, Zeichen und Werkzeug der göttlichen Gnade. All dies scheint im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts in Vergessenheit geraten zu sein. Politik, aber auch Wirtschaft und Gesellschaft sind eheblind geworden.

Die fortwährende Zerstörung der Ehekultur

Das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts ist das Jahrzehnt, in dem die schon in den 60er-Jahren beginnende Schwächung der Ehekultur durch den Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht in geradezu zerstörerischer Weise festgeschrieben wird. Die Reihe der jüngeren legislativen und judikativen Angriffe auf die Ehe beginnt mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001. Unter dem Vorwand, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beenden zu wollen, verabschiedet der Bundestag mit seiner rot-grünen Mehrheit ein Gesetz, das die Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften weitgehend an die der Ehe angleicht. Das Gesetz lehnt sich in den symbolischen, öffentlichen und rechtsverbindlichen Akten an die familienrechtlichen Regelungen des BGB an. Durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 werden die Lebenspartnerschaften im Hinblick auf das eheliche Güterrecht, das Unterhaltsrecht, die Aufhebungsvoraussetzungen, die Stiefkindadoption, den Versorgungsausgleich und die Hinterbliebenenversorgung noch mehr an das Eherecht angeglichen. In der Öffentlichkeit wird die eingetragene Lebenspartnerschaft schlicht „Homo-Ehe“ genannt.

Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Lebenspartnerschaftsgesetz in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 als grundgesetzkonform: „Die Einführung des neuen Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und seine rechtliche Ausgestaltung verstoßen weder gegen die in Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete Eheschließungsfreiheit noch gegen die dort normierte Institutsgarantie. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist auch mit Art. 6 Abs. 1 GG in seiner Eigenschaft als wertentscheidende Grundsatznorm vereinbar“.1 Die Feststellung, dass das Gesetz nicht gegen die Eheschließungsfreiheit verstoße, scheint eher ein Ablenkungsmanöver des Gerichts zu sein, weil dies gar niemand behauptet hatte. Wohl aber war der Einwand erhoben worden, dass es Ungleiches gleich behandle und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, der eben das verbiete. In Minderheitenvoten kritisieren die Richter Papier und Haas sowohl das Urteil als auch das Gesetz. Der Gesetzgeber habe, so Papier, „wenn auch unter einem anderen Namen eine rechtsförmlich ausgestaltete Partnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen“ geschaffen, „die im Übrigen in Rechten und Pflichten der Ehe entspricht“ und hierdurch Art. 6 Abs. 1 GG missachtet.2

Der zweite Senat errichtet mit seinem Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 zwar einen schwachen Damm gegen die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe.3 Er lehnt die Verfassungsbeschwerde eines Beamten ab, der den Familienzuschlag verheirateter Beamter auch für Lebenspartner verlangt. Aber der erste Senat reißt diesen Damm mit seinem Urteil vom 7. Juli 2009 zur Frage der Ausweitung der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung auf eingetragene Lebenspartner wieder ein, indem er nun den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG bemüht: „Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ... ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar“.4 Christian Hillgruber wirft dem Bundesverfassungsgericht vor, mit dieser „eigenmächtigen ‚Ergänzung’“ das verfassungsrechtliche Versprechen, der Ehe besonderen Schutz angedeihen zu lassen, „endgültig aufgehoben“ zu haben,5 und Josef Isensee nennt dieses Urteil in der Tagespost vom 27. Oktober 2009 „ein grobes Fehlurteil ..., in dem die Richter nicht der Verfassung, sondern dem Zeitgeist folgten“.

Entsprechend den Gesetzen von 2001 und 2004 und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 2002 und 2009 sind die Landesgesetzgeber nun dabei, die Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe im jeweiligen Landesrecht festzuschreiben. In der Regel wird dabei in allen Gesetzen, in denen von Ehepartnern die Rede ist, einfach das Wort „Lebenspartner“ hinzugefügt. Selbst die christdemokratischen Parteien CDU und CSU folgen diesem Trend. Sie vereinbaren in ihrem Koalitionsvertrag mit der FDP am 26. Oktober 2009, „die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartner (zu) übertragen“.

„Serielle Monogamie“ statt lebenslanger Ehe

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit und den Kirchen verabschiedet sich auch der 7. Familienbericht der Bundesregierung von der Ehe. „Die Mehrheit der Menschen“, heißt es in diesem Bericht, den die christdemokratische Familienministerin Ursula von der Leyen im April 2006 der Öffentlichkeit übergibt, werde „in Zukunft, unabhängig davon, ob eine Heirat erfolgte oder nicht, im Laufe ihres Lebens multiple Beziehungen mit verschiedenen Lebenspartnern erfahren. Der Wechsel von einem Modell der lebenslangen Ehe zu einem Modell der ‚seriellen Monogamie’ repräsentiert eine grundlegende Veränderung unserer Gesellschaft“.6 In der dem Bericht beigegebenen Stellungnahme der Bundesregierung findet sich keine Kritik, geschweige denn eine Distanzierung von dieser Behauptung. Das „Gender-Mainstreaming“, eine radikale Gleichstellungspolitik, die auf die natürlichen Differenzen zwischen den Geschlechtern keine Rücksicht nehmen zu müssen glaubt, wird für die Politik wichtiger als der vom Grundgesetz geforderte besondere Schutz von Ehe und Familie. 

Dass die breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland von der „seriellen Monogamie“ nichts hält, lässt sich dem Familienmonitor 2009 des Allensbacher Instituts für Demoskopie entnehmen. 81 % der Bevölkerung sind der Meinung, dass die beste Voraussetzung für ein gutes Heranwachsen der Kinder darin besteht, dass die Eltern sich gut verstehen und 74 % sind überzeugt, dass sie bei Hilfsbedürftigkeit im Falle einer Notlage am ehesten auf ihre Familie vertrauen können. Aus solchen Umfrageergebnissen kann die Politik nur den Schluss ziehen, dass der „besondere Schutz“ von Ehe und Familie, von dem das Grundgesetz spricht, sie auch besonders in die Pflicht nimmt.

Gesetze, Gerichtsurteile und der 7. Familienbericht der Bundesregierung sind freilich nicht wie ein Sommergewitter über das Land gefallen. Sie entsprechen allesamt jenem Zeitgeist, den Josef Isensee hinter dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 sieht. Die Schwächung der Ehekultur beginnt mehr als eine Generation zuvor. Die Verbreitung der chemischen Empfängnisverhütung durch die Hormonpille in den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts hebt die Verbindung von Sexualität und Offenheit für die Weitergabe des Lebens auf und leistet der Illusion Vorschub, die Zeugung neuen Lebens nun vollständig im Griff zu haben. Die Legalisierung der Abtreibung in zahlreichen Staaten Anfang der 70er-Jahre ist ihre logische Folge. Die Zeugung neuen Lebens ist nicht mehr die Frucht gegenseitiger Hingabe, sondern das Produkt von Planung. Die assistierte Reproduktion, die 1978 in England zur Geburt des ersten im Labor erzeugten Menschen führt, ist eine weitere logische Folge. Diese Entwicklungen tragen nicht zur Stärkung, sondern zur Schwächung der Ehe bei. Reformen des Scheidungs- und Unterhaltsrechts, des Kindschafts- und Sorgerechts beschleunigen die Schwächung der Ehekultur. Die Ehe gilt als Produkt menschlicher Übereinkunft. Sie wird in einem Vertrag besiegelt, der im Zweifel auch gleich noch die Auflösungsfolgen regelt. Ihre Verbindlichkeit erreicht häufig nicht einmal mehr die eines Vertrages, da sie im Unterschied zu einem Vertrag jederzeit der Kündigung unterliegt. Das ehelose Zusammenleben von Mann und Frau wird gleichzeitig zu einer allseits üblichen und akzeptierten Erscheinung und trägt dazu bei, auch den Begriff der Familie zu verändern. Nicht mehr die Ehe von Mann und Frau, die auf Kinder angelegt ist, steht im Zentrum des Familienbegriffs, sondern die „Verantwortungsgemeinschaft“, die alle umfasst, die für Kinder sorgen. Mithin gelten Alleinerziehende, ehelos Zusammenlebende, Patchwork-Familien und gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern ebenfalls als Familie.

Eine der Folgen der Schwächung von Ehe und Familie wird noch im eheblinden Jahrzehnt bemerkt und zunächst lautstark diskutiert: der Rückgang der Geburten. Er beginnt zwar schon Mitte der 60er-Jahre und führt 1972 zum ersten Mal zu einem Geburtendefizit, das seitdem ununterbrochen anhält. Aber erst Mitte der 90er-Jahre wird er mit Schlagworten wie „Schrumpfende Gesellschaft“, „Demographische Zeitenwende“ oder „Ausgefallene Generation“ zum Thema der Medien und der Politik. Die absehbare Schrumpfung der Bevölkerung löst ein Erschrecken aus, weil sie den Generationenvertrag und damit die Stabilität der Altersversicherung in Frage stellt. Schon bis 2030 wird die Bevölkerung von 82 auf 77 Millionen gesunken sein. Wenn sich der Alterslastquotient, also der Anteil der über 65-Jährigen im Verhältnis zur Erwerbsbevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren, in den nächsten 40 Jahren mehr als verdoppelt, werden die Beiträge zur Altersversicherung so steigen, dass ein Generationenkonflikt unausweichlich scheint. Die allmähliche Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 mildert das Problem, löst es aber nicht. Der Rückgang der Geburten und die Vergreisung der Gesellschaft haben nicht nur für die Stabilität der Alterssicherung schwerwiegende Folgen. Sie verändern auch die Bedingungen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sie schwächen das Innovationspotential in Wirtschaft und Wissenschaft und belasten den Arbeitsmarkt. Die familienpolitischen Maßnahmen, die den Geburtenrückgang aufhalten sollen, erhalten so unter der Hand einen ganz neuen Akzent. Sie haben weniger Ehe und Familie zu schützen als vielmehr das weibliche Arbeitskräftereservoir zu erschließen.

Vorrang für die Erwerbstätigkeit der Frau?

Die erste Bundesregierung Merkel bekennt sich denn auch 2006 zu einem „Paradigmenwechsel“ in der Familienpolitik, der sich an der „Erwerbsintegration von Frauen“ und am Ausbau einer „Infrastruktur für Bildung und Betreuung“ orientiert.7 Das Elterngeldgesetz vom 5. Dezember 2006 und das Kinderförderungsgesetz vom 10. Dezember 2008 sind die Konsequenzen aus diesem Paradigmenwechsel. Diese Gesetze sind primär Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Ersteres diskriminiert die nicht erwerbstätigen Mütter, die nach der Geburt eines Kindes nur noch 12 statt wie zuvor 24 Monate den Betrag von 300 Euro erhalten, und privilegiert die erwerbstätigen Mütter, die Anspruch auf ein Elterngeld in Höhe von 67 % des vor der Geburt verfügbaren Nettoeinkommens bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro im Monat haben. Die nicht erwerbstätigen Mütter haben mithin durch die Halbierung der Bezugsdauer das Elterngeld der erwerbstätigen Mütter mit zu finanzieren.

Nicht weniger Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit enthält das Kinderförderungsgesetz. Es sieht den Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen auf 750.000 Plätze vor. Somit soll für rund zwei Drittel der Ein- und Zweijährigen eine außerhäusliche Betreuung angeboten werden, geht man davon aus, dass die Kinder in den ersten zwölf Monaten zu Hause betreut werden. Die vom Familienministerium immer wieder angegebene Betreuungsquote von 35 % wäre nur dann korrekt, wenn auch die Kinder im ersten Lebensjahr einbezogen werden, was aber wiederum der Intention des Elterngeldgesetzes widerspricht. Die Dauerkontroverse um das minimale und ohnehin erst für 2013 projektierte Betreuungsgeld von 150 Euro für Mütter, die ihre Kinder zu Hause erziehen, verstärkt den Eindruck, als solle die Erziehung der Kleinkinder aus der Familie in öffentliche Einrichtungen verlagert werden.8 Bis 2009 sind Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Geburtenrate nicht erkennbar: 2007 werden 684.862 Kinder geboren, 2008 682.514 und 2009 nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes nur noch rund 650.000 – der größte Geburtenrückgang und bei etwa 835.000 Sterbefällen zugleich das größte Geburtendefizit in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Fruchtbarkeitsrate schwankt zwischen 1,3 und 1,5. Deutlich gestiegen ist in den vergangenen Jahren dagegen die Quote der erwerbstätigen Mütter, wenngleich der Gender-Datenreport des Familienministeriums weiterhin beklagt, dass die Verantwortung für ein Kind in Deutschland die Erwerbsbeteiligung von Frauen gravierender beeinträchtige als in vielen anderen OECD-Staaten.

Der Fokus der Familienpolitik ist in Deutschland also vorrangig nicht auf ein Ende des Geburtenrückganges, sondern auf die Erwerbstätigkeit der Frau gerichtet. Als erstes Hindernis einer höheren Erwerbstätigkeit der Frau gelten die fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Prioritäten der Betroffenen zeigen jedoch seit Jahren, dass die Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder unter den Bedingungen, die erfüllt sein sollen, um die Bereitschaft zu Kindern zu wecken, weit hinten rangieren. Während 92 % der 18- bis 44-Jährigen nach einer Allensbacher Untersuchung 2004 den Konsens im Hinblick auf den Kinderwunsch und 84 % die Stabilität der Beziehung für entscheidend halten, steht die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen mit 25 % abgeschlagen nur an 9. Stelle von insgesamt 14 Bedingungen. Das Statistische Bundesamt kommt im Mikrozensus 2008 ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Elternschaft in einem sehr hohen Ausmaß „an die Sicherheit gebunden (ist), die der Bund der Ehe mit sich bringt“.9 Die Stärkung der Ehekultur, der Ehefähigkeit der Heiratswilligen und der Stabilitätsbedingungen der Ehe wären deshalb eine viel wichtigere und logischere Konsequenz aus dem Erschrecken über den Geburtenrückgang als der Ausbau der Kindertagesstätten.

Das Scheidungselend und seine Folgen

Die Schwächung der Ehekultur hat über den Rückgang der Geburten hinaus noch eine ganze Reihe anderer Folgen: zunächst für die Eheleute selbst, dann für die Kinder und nicht zuletzt für die Gesellschaft. Sie führt zu einer drastischen Erhöhung der Scheidungsrate. Beträgt diese Rate, d. h. das Verhältnis der Scheidungen zur Zahl der Eheschließungen 1965 in Deutschland noch 12 %, so steigt sie von 30 % im ersten Jahr nach der Wiedervereinigung (1991) auf über 55 % 2003. Im Jahr 2008 liegt sie knapp über 50 %. Den 377.055 Eheschließungen stehen 191.948 Scheidungen gegenüber. Die Explosion der Scheidungsrate in den vergangenen 20 Jahren ist historisch beispiellos. In den USA zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Die Folgen für die Betroffenen sind gravierend, werden aber nicht selten verniedlicht. In der familiensoziologischen und -psychologischen Forschung wird gelegentlich für eine „Entdramatisierung“ von Scheidungen plädiert, die „nicht als einzelnes Ereignis, sondern als ... Übergang in einer Reihe familialer Übergänge zu definieren“ seien. Die Belastungen für das Leben der Betroffenen liegen jedoch auf der Hand. Die Scheidungsforschung der 90er-Jahre zeige, so unterstreicht der 7. Familienbericht der Bundesregierung, dass sich bei Geschiedenen im Vergleich mit Verheirateten „ein niedrigeres Niveau psychischen Wohlbefindens“ feststellen lässt, „das u. a. in vermindertem Glücksgefühl, vermehrten Symptomen psychischer Belastung wie Depressionen und psychosomatischen Beschwerden und einem eher negativen Selbstkonzept zum Ausdruck kommt. Geschiedene Personen haben zudem mehr gesundheitliche Probleme und ein erhöhtes Risiko der Sterblichkeit ... Auch Alkohol- und Drogenmissbrauch treten verstärkt auf. Bei Geschiedenen zeigen sich zudem verstärkt Variablen, die als Mediatoren der langfristigen Auswirkungen einer Scheidung auf das Wohlbefinden betrachtet werden können, wie z. B. soziale Isolation, weniger befriedigende sexuelle Beziehungen und das vermehrte Auftreten negativer Lebensereignisse. Geschiedene haben einen niedrigeren Lebensstandard und leiden unter größeren ökonomischen Belastungen als Verheiratete. Letzteres gilt insbesondere für geschiedene Frauen.“10 

Kinder zerbrochener Familien unterliegen selbst einem wesentlich höheren Risiko, in Armut aufzuwachsen, die Schule ohne Abschluss zu verlassen, im Erwachsenenalter Schwierigkeiten in langfristigen Beziehungen und in der Ehe zu haben, selbst geschieden zu werden, unter psychischen Erkrankungen und Delinquenz zu leiden und als Mädchen eine Frühschwangerschaft zu erfahren. Das Scheidungsrisiko von Kindern geschiedener Eltern liegt um 80 % über dem von Kindern verheirateter Eltern. In den meisten Fällen bringt die Wiederverheiratung eines Elternteils, wie amerikanische Untersuchungen zeigen, den Scheidungskindern keine Hilfe. Die mit Stiefeltern lebenden Kinder verzeichnen die gleichen Schulabbrecherquoten, Delinquenzraten und Frühschwangerschaften wie die Kinder, die nach einer Scheidung im Haushalt eines allein bleibenden Elternteils aufwachsen.11 Kinder leiden unter der Schwächung der Ehekultur aber nicht nur als Scheidungs- und Stiefkinder. Auch bei ehelos zusammenlebenden Paaren sind Kinder vermehrt Belastungen ausgesetzt. Etwa 50 % dieser Kinder erleben nach Studien in den USA, wo die Zerstörung der Ehekultur bei den Afro-Amerikanern besonders signifikant ist, den Abbruch der Beziehungen der Eltern bis zum 5. Lebensjahr, während die Vergleichsziffer für eheliche Kinder bei 15 % liegt. Rund 37 % der unehelich geborenen Kinder und 31 % der Scheidungskinder beenden in den USA die schulische Ausbildung nicht, während die Vergleichsziffer für die Kinder verheirateter Eltern bei 13 % liegt.12 Frauen in ehelos zusammenlebenden Partnerschaften werden dreimal häufiger Opfer von Gewalt ihrer Partner (13 %) als verheiratete Frauen (4 %).13

Für die Gesellschaft hat der Zusammenbruch der Ehekultur ebenfalls schwerwiegende Folgen. Die jährlich rund 200.000 Scheidungskinder und die ebenfalls rund 200.000 unehelich geborenen, oft bei allein erziehenden Müttern aufwachsenden Kinder in Deutschland bedeuten ein erhebliches Armutsrisiko. Der Anstieg der Kinderarmut ist zwar ein in Medien und Politik häufig erörtertes Thema. Aber meist wird vermieden, auf die Hauptursache hinzuweisen: die Schwächung der Ehekultur. Während von den in einer Ehe aufwachsenden Kindern 2004 etwa 3 % Sozialhilfe beziehen, sind es von den Kindern der Alleinerziehenden über 27 %. Eine Debatte über die Hauptursache würde schnell deutlich machen, dass das Problem mit Geld nicht zu lösen ist, dass es vielmehr großer Anstrengungen zur Stärkung der Ehekultur bedürfte. Um das Armutsrisiko und all die anderen Risiken, die Kinder und Jugendliche geschiedener oder nicht verheirateter Eltern auf ihrem Lebensweg erwarten, zu mildern, hat die Gesellschaft einen hohen, nicht nur finanziellen, Preis zu zahlen. Die Ausgaben für Sozialleistungen, Unterhaltsvorschuss, Bildungs- und Erziehungshilfen, Drogen- und Gewaltprävention wachsen exorbitant. Der Ausbau der Kindertagesstätten ist nicht nur eine Konsequenz des Bedarfs an weiblichen Arbeitskräften, sondern auch der Schwächung der Ehekultur.

Ein flächendeckendes Netz von Schulpsychologen soll dann dafür sorgen, die Belastungen von Scheidungskindern aufzufangen, die Aggressivität der Problemschüler und ihre Anfälligkeit für körperliche und seelische Störungen abzubauen und ihre Selbstsicherheit, ihre Sozialkompetenz sowie ihre Lebensfreude zu stärken. Für jeweils 5.000 Schüler wird ein Schulpsychologe gefordert.14 Die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen, in denen auch die Quoten der Scheidungen und der unehelichen Geburten am höchsten sind, kommen dieser Relation schon recht nahe. Der Schulpolitik wird der Ausbau der Ganztagsschulen und den Lehrern eine sozialpädagogische Zusatzqualifikation empfohlen.15 Amerikanische Untersuchungen zeigen, dass der Anstieg der Kriminalitätsrate eng mit dem Zusammenbruch der Ehekultur zusammenhängt.16 Neben erhöhten Staatsausgaben für Sozialleistungen hat die Zerstörung der Ehekultur auch vermehrte Eingriffe der Justiz in das Familienleben bzw. die Eltern-Kind-Beziehungen zur Folge. Zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, zur Regelung des Sorge- und Besuchsrechts bei zerbrochenen Familien oder auseinandergehenden Paaren mit Kindern werden die Gerichte bemüht. Der Ruf nach dem Staat führt zu einem Eindringen der öffentlichen Gewalt in die privat abgeschirmte Sphäre, mithin „à la longue zu einer Vergesellschaftung der familialen Gemeinschaft“.17 Das Gemeinwohl zahlt für den Niedergang einer stabilen Ehekultur einen hohen Preis.

Das Geschenk der vorbehaltlosen Hingabe

Die Wiederentdeckung der Ehekultur ist eine Herausforderung, die weit über das kommende Jahrzehnt hinausreicht. Sie ist notwendig – nicht primär zur Entlastung der Justiz, zur Stabilisierung des Sozialstaats oder zur Erfüllung des Bildungsauftrages der Schulen, sondern weil die Ehe die zentrale Bedingung für das Gelingen des menschlichen Lebens ist. Die Stärkung der Ehekultur bringt allen Menschen, Erwachsenen und Kindern, eine Fülle von Gütern und Vorteilen. Sie fördert so mittelbar das Gemeinwohl. Sie liegt deshalb auch im öffentlichen Interesse. Dass das Wohl der Personen und das gute Funktionieren der Gesellschaft eng mit dem Wohl von Ehe und Familie verbunden sind, ist eine Erkenntnis nicht nur der katholischen Soziallehre,18 sondern auch der Sozialwissenschaften und der praktischen Philosophie.19 Die Ehe als eine rechtlich geregelte Verbindung eines Mannes und einer Frau ist dennoch nicht primär ein Gut zur Erlangung anderer Güter, sondern ein Gut an sich. Sie wurzelt in der natürlichen Ergänzung von Mann und Frau und im freien Willen der Gatten. Sie unterscheidet sich von allen anderen personalen Beziehungen durch die vollständige und lebenslange gegenseitige Hingabe. Trotz der Verschiedenheit der zivilen Regelungen der Ehe, die sich im Lauf der Geschichte und im Kreis der Kulturen zeigen, gibt es in allen Völkern und Kulturen ein sicheres Gespür für die Besonderheit der Ehe und einen Konsens darüber, dass sie mehr ist als ein Vertrag, dass sie der Natur und der Würde des Menschen entspricht, dass sie ein Grundrecht ist und dass Gesellschaft und Gesetzgeber keine Definitionshoheit über die Ehe besitzen. Der Gesetzgeber hat lediglich ihre zivilrechtlichen Aspekte zu regeln.

Das Kompendium der katholischen Soziallehre nennt in einer schönen Zusammenfassung als Charakteristika der Ehe: „die Ganzheitlichkeit, mit der die Eheleute sich in allem, was die Person leiblich und geistig ausmacht, einander schenken; die Einheit, die sie ein Fleisch (Gen 2,24) werden lässt; die Unauflöslichkeit und Treue, die die gegenseitige und endgültige Hingabe mit einschließt; die Fruchtbarkeit, für die sie von Natur aus offen ist“.20 Das Zueinanderfinden von Mann und Frau, ihr gegenseitiges Sich-Schenken im Geschlechtsakt und ihr Mitwirken an der Zeugung neuen Lebens ist von Johannes Paul II. in seiner „Theologie des Leibes“ auf eine ganz neue, feinfühlige und positive Weise dargestellt worden, die die landläufige Rede von der Sexualfeindlichkeit der katholischen Kirche Lügen straft. Dass der Leib zum Gegenstand der Theologie wird, ist für den Papst eine logische Konsequenz der Inkarnation. Dadurch, dass das Wort Gottes Fleisch wurde, sei der Leib in die Theologie eingetreten.21 Die vorbehaltlose Hingabe ist nur in der Ehe möglich. Sie erfordert die Monogamie und die lebenslange Treue. Andernfalls wäre sie keine Ganzhingabe. Man kann, so Johannes Paul II. in seiner Predigt beim Familiengottesdienst am 15. November 1980 in Köln „nicht nur auf Probe leben, man kann nicht nur auf Probe sterben. Man kann nicht nur auf Probe lieben, nur auf Probe und Zeit einen Menschen annehmen“.

Dass eine gelingende Ehe den aus ihr hervorgehenden Kindern die optimalen Bedingungen für ihre Entfaltung bietet, entspricht der Erfahrung in allen Kulturen und zu allen Zeiten. Eine gelingende Ehe muss keine konfliktfreie Ehe sein. Wohl jede Ehe kennt Spannungen und Konflikte. Aber eine gelingende Ehe überwindet Spannungen und Konflikte und wächst mit deren Überwindung. Eine gelingende Ehe ist eine Ehe mit einem niedrigen Konfliktniveau. Sie bietet den Kindern den Raum, in dem sie lernen, „was lieben und geliebt werden heißt und was es konkret besagt, Person zu sein“.22 Benedikt XVI. nennt in seiner Ansprache an die 19. Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie am 8. Februar 2010 „die auf der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gründende Familie die größte Hilfe, die man Kindern bieten kann. Sie wollen geliebt werden von einer Mutter und von einem Vater, die einander lieben, und sie müssen mit beiden Elternteilen zusammen wohnen, aufwachsen und leben...“.23 Für Benedikt XVI. wirkt sich das Gesetz des Schenkens, das das Familienleben prägt, auch auf die Wirtschaftsordnung und die Globalisierung aus. In seiner Sozialenzyklika Caritas in veritate bringt er es auf die knappe und dem Topos vom „Homo oeconomicus“ entgegengesetzte Formel: „Der Mensch ist für das Geschenk geschaffen.“24

Was trägt die Ehe zum Gemeinwohl bei?

In der Familie werden mithin die Weichen gestellt für die moralischen und emotionalen Orientierungen der Heranwachsenden, für ihre Lern- und Leistungsbereitschaft, ihre Kommunikations- und Bindungsfähigkeit, ihre Zuverlässigkeit und Arbeitsmotivation, ihre Konflikt- und Kompromissfähigkeit und ihre Bereitschaft zur Gründung einer eigenen Familie, zur Weitergabe des Lebens und zur Übernahme der Verantwortung für andere – auch in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Hier wird über den Erfolg im schulischen und beruflichen Erziehungs- und Ausbildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt und in der Bewältigung des Lebens mit entschieden. Es liegt auf der Hand, dass das Gemeinwohl einer Gesellschaft von Ehe und Familie profitiert, ja dass das Gemeinwohl in starkem Maße vom Niveau der Ehekultur abhängt.

In dem von 70 amerikanischen Professoren unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen unterzeichneten Manifest des Witherspoon Instituts in Princeton „Marriage and the Public Good“ wird unter Auswertung zahlreicher sozialwissenschaftlicher Untersuchungen eine Reihe von Vorteilen aufgezählt, die eine starke Ehekultur für die betroffenen Eheleute, für die Kinder und für das Gemeinwohl hat. „Verheiratete Männer profitieren von der moralischen und persönlichen Disziplin, einem stabilen häuslichen Leben und der Gelegenheit, an der Erziehung ihrer Kinder teilzuhaben. Verheiratete Frauen profitieren von der Sicherheit und dem Schutz, der Anerkennung der Vaterschaft ihrer Kinder und der gemeinsamen Verantwortung sowie emotionalen Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder. Gemeinsam profitieren beide Ehepartner von den Früchten ihres Einsatzes für die Institution der Ehe ... Ehepaare, welche die moralische Verpflichtung zu lebenslanger Ehe und Treue beachten, scheinen sich besserer Ehen zu erfreuen.“ Sie haben mehr Chancen auf Vermögensbildung und Hausbesitz als unverheiratete Erwachsene. Die Ehe fördert die physische und emotionale Gesundheit von Männern und Frauen. Verheiratete Erwachsene erfreuen sich längerer Lebensdauer, sind weniger krank, empfinden größeres Lebensglück und haben einen geringeren Anteil an Depressionen und Drogenmissbrauch als ehelos zusammenlebende, geschiedene und alleinstehende Erwachsene. Eheleute, welche das Ideal der Ehe schätzen und eheloses Zusammenleben ablehnen, die ferner glauben, dass die Ehe für die Dauer des Lebens besteht, und die schließlich überzeugt sind, dass Kindern am besten gedient ist, wenn sie durch Vater und Mutter in der Ehe erzogen werden, führen Ehen von höherer Qualität, verbringen mehr Zeit miteinander und sind eher bereit, für ihre Beziehung Opfer zu bringen als Eheleute, die sich weniger von der Institution Ehe versprechen. Wer die Ehe auf Lebensdauer eingeht, wird mehr eheliches Glück finden als jene Männer und Frauen, die eine Ehe führen, solange die beiderseitige Liebe andauert.25

Kein Zweifel, Ehe und Familie leisten einen herausragenden Beitrag zum Wohl der Gesellschaft. Die deutsche Familien-, Arbeitsmarkt- und Gleichstellungspolitik tut sich jedoch überaus schwer, der Bedeutung der Ehekultur für das Gemeinwohl Rechnung zu tragen. Statt sie als Humus und unverzichtbare Voraussetzung für die Regeneration der Gesellschaft, für deren Innovation und Zukunft zu schützen, scheint sie in ihr eher ein Hindernis für die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Umsetzung des Gender-Mainstreaming zu sehen. Gefordert sind deshalb zivilgesellschaftliche und kirchliche Initiativen. Wenn die Vitalität der Familie „eine entscheidende Grundlage für das soziale Zusammenleben“ ist, dann kann, so das Kompendium der katholischen Soziallehre, „die Zivilgesellschaft den zersetzenden Tendenzen gegenüber, die ihre eigenen tragenden Stützen untergraben, nicht gleichgültig bleiben“. Die Gesetzgebung könne „zuweilen moralisch inakzeptable Verhaltensweisen tolerieren“, aber sie dürfe „niemals zulassen, dass die Anerkennung der unauflöslichen monogamen Ehe als einziger authentischer Form der Familie geschwächt wird“.26

Die Stärkung der Ehekultur

Es gibt zivilgesellschaftliche Initiativen, die das Ziel verfolgen, den Wert der Ehe in der Gesellschaft zu stärken. Manche sind schon Jahrzehnte alt, sind innerhalb der katholischen Kirche entstanden und international verbreitet wie die Equipes Notre-Dame, Marriage Encounter und die Familienzweige der Fokolar-Bewegung und der Schönstatt-Bewegung. Manche sind sehr jung wie die 1996 in England entstandene Marriage-Week, die jährlich vom 7. Februar bis zum Valentinstag am 14. Februar phantasievolle Aktivitäten entfalten, um den Ehealltag zu beleben, an das Eheversprechen zu erinnern, die Liebe in der Ehe zu erneuern und die Ehe als Fest zu begreifen. Zu den zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Stärkung der Ehekultur gehören auch Bewegungen, die von Jugendlichen für Jugendliche gegründet wurden, wie die vor allem in den USA verbreitete Bewegung „Wahre Liebe wartet“, die österreichische „Jugend für das Leben“, deren erstes Ziel der Schutz des ungeborenen Lebens ist, die sich aber auch um die Ausbreitung der von der katholischen Kirche verkündeten Kultur der Liebe bemüht, und die in Deutschland nach dem Weltjugendtag 2005 in Köln gegründete „Generation Benedikt“, die junge Menschen vereint, „die Ehe und Familie als wesentliche Grundlage einer menschenwürdigen Gesellschaft schätzen ... und ihr Gewissen in Eintracht mit dem Glauben der Kirche bilden und sensibilisieren wollen“. Die Sprecher dieser Bewegung scheuen sich auch nicht, in Fernseh-Talkshows mit Alice Schwarzer und anderen Veteranen der sexuellen Revolution zu streiten. Diese Bewegungen sind als echte zivilgesellschaftliche Initiativen abseits staatlicher und kirchlicher Institutionen entstanden. Es bleibt eine Aufgabe von Kirche und Gesellschaft, diese Ressourcen zu entdecken. Die Deutsche Bischofskonferenz und ihre Familienkommission, die Ordinariate der Bistümer und ihre Abteilungen für Familienpastoral können diese Initiativen für die Pfarrgemeinden und die kirchliche Ehevorbereitung fruchtbar machen, für die der Päpstliche Rat für die Familie 2010 ein neues Vademekum in Angriff genommen hat. Die zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Stärkung der Ehekultur haben auch die Unterstützung der Familienministerien in Bund und Ländern verdient, wenn diese sich denn aus den Fesseln der Arbeitsmarktpolitik und der Gender-Ideologie befreien können. Diese Initiativen bleiben ein Grund zur Hoffnung, ja mehr noch, zu der Annahme, dass das Gender-Mainstreaming eines Tages durch ein Family-Mainstreaming abgelöst wird, weil Ehe und Familie für das Gemeinwohl unverzichtbar sind.

Anmerkungen:

1 BVerfGE 105, S. 313 (hier 342).

2 BVerfGE 105, S. 313 (hier 358).

3 BvR 1830/06.

4 BvR 1164/07 Erster Leitsatz.

5 Christian Hillgruber, Anmerkung zu BVerfG, 1 BvR 1164/07 vom 7.7.2009, in: Juristenzeitung 1/2010, S. 41.

6 Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik, 7. Familienbericht, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1360, S. 126.

7 Stellungnahme der Bundesregierung zum 7. Familienbericht, in: Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit, a. a. O., S. XXIV.

8 Vgl. Manfred Spieker, Verstaatlichung der Erziehung? Anmerkungen zur Krippenpolitik, Reihe Kirche und Gesellschaft, Nr. 350, Köln 2008.

9 Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2008, Neue Daten zur Kinderlosigkeit in Deutschland, Wiesbaden 2009, S. 34.

10 Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit, a. a. O., S. 116ff.

11 Witherspoon Institute, Marriage and the Public Good. Ten Principles, Princeton 2006; deutsch: Ehe und Gemeinwohl. Zehn Leitlinien, in: Die Neue Ordnung, 63. Jg., Sonderheft August 2009, S. 32. Gerhard Amendt bezeichnet die Scheidung als eine „gegen die Kinder gerichtete Form der Aggressivität“; Väterlichkeit, Scheidung und Geschlechterkampf, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 19/2004, S. 22.

12 Witherspoon Institute, a. a. O., S. 23.

13 A. a. O., S. 28 f.

14 Rainer Dollase u. a., Situation der Schulpsychologie in Deutschland und in Niedersachsen im internationalen Vergleich, Gutachten, Februar 2010, in: GEW Niedersachsen, online, 12.2.2010.

15 Elisabeth Schlemmer, Familienbiographien und Schulerfolg von Kindern, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 19/2004, S. 32.

16 Witherspoon Institute, a. a. O., S. 30.

17 Udo di Fabio, Der Schutz von Ehe und Familie: Verfassungsentscheidung für die vitale Gesellschaft, in: Neue Juristische Wochenschrift, 2003, S. 994.

18 Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden (Hrsg.), Kompendium der Soziallehre der Kirche (2004), Freiburg 2006, Ziffer 213. Auch der Päpstliche Rat für die Familie beschäftigt sich 2010 mit einem neuen Projekt „Die Familie als Ressource der Gesellschaft“.

19 Robert P. George und Jean Bethke Elshtain (Hrsg.), The Meaning of Marriage, Family, State, Market, and Morals, Dallas 2006; Elisabeth Fox-Genovese, Marriage. The Dream that Refuses to Die, Wilmington 2008. 

20 Kompendium 217.

21 Johannes Paul II., Die menschliche Liebe im göttlichen Heilsplan. Eine Theologie des Leibes. Mittwochskatechesen 1979 – 1984 (hrsg. von Norbert und Renate Martin), 2. Aufl., Kisslegg 2008, S. 192.

22 Kompendium 212.

23 Osservatore Romano (deutsche Wochenausgabe) vom 26.2.2010.

24 Benedikt XVI., Caritas in veritate 34 und 36.

25 Witherspoon Institute, a. a. O., S. 19 und 27 ff. Vgl. auch Delphine Theobald und David P. Farrington, Effects of Getting Marries on Offending. Results from a prospective longitudinal Survey of Males, in: European Journal of Criminology, vol. 6 (2009), S. 496 ff.

26 Kompendium 229.

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