Stellungnahme für den Rechtsausschuß des Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechtes

Warum das neue Gesetz zur Stiefkindadoption in Wirklichkeit das Kind diskriminiert

Am 18. 10. 2004 wurde Dr. med. Christl R. Vonholdt als Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages nach Berlin eingeladen. Es ging um die Stellungnahme zu zwei Gesetzentwürfen, die eine weitere Angleichung der homosexuellen Partnerschaft an die Ehe sowie ein Adoptionsrecht für homosexuell lebende Paare vorsehen. In der mündlichen Anhörung ging es um die Frage des Adoptionsrechts1. Nachfolgend zunächst ihr mündliches Statement2.

1. Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter.

Jedes Kind hat ein Recht, mit seinem Ursprung verbunden zu sein. Gerade wenn ein Kind in einer homosexuellen Partnerschaft mitlebt, sollten unsere Gesetze dafür Sorge tragen, daß das Recht des Kindes auf Verbindung zu seinem Ursprung nicht verletzt wird.

Auf der Webseite eines Verbandes, der sich unter anderem für die (Stiefkind-)Adoption einsetzt ist zu lesen3: Zwei lesbisch lebende Frauen haben in ihrer Partnerschaft einen kleinen Jungen aus einer früheren heterosexuellen Partnerschaft mitleben. Die Frauen kämpfen vor den Behörden darum, daß der Junge den Familiennamen seines Vaters abgibt und den Partnerschaftsnamen4. der beiden Frauen annimmt. Da sie dabei auf behördliche Schwierigkeiten stoßen, ist dies für sie ein Beweis für die Diskriminierung der „homosexuellen Familie“.

Das Beispiel zeigt, daß es auch bei der Stiefkindadoption nicht in erster Linie um das Wohl des Kindes geht, sondern um die gleichberechtigte Anerkennung einer alternativen „homosexuellen Familie“.
In Wirklichkeit wird hier das Kind diskriminiert. Sein Recht auf Verbindung zu seinem Ursprung - hier sein Recht auf Verbindung zum Vater, und sei es vielleicht auch nur durch den Namen - wird verletzt. Die meisten Kinder, die zur Zeit in einer homosexuellen Partnerschaft mitleben, stammen ja aus einer früheren heterosexuellen Beziehung!
 
Und unsere Gesetze sollten - auch nicht indirekt - zum Kauf oder zur Abgabe von Sperma5 oder zur Leihmutterschaft ermutigen. Dabei wird strukturell das Recht des Kindes auf Verbindung zu seinem Ursprung immer verletzt. 

2. Es gibt keine einzige Studie, die die Ebenbürtigkeit „homosexueller Elternschaft“ gegenüber heterosexueller Elternschaft nachweisen könnte.

Die allermeisten Studien dazu haben gravierende methodische Mängel und sollten für die Argumentation der Ebenbürtigkeit „homosexueller Elternschaft“ nicht benutzt werden6.
Die Forschung hat aber zahlreiche Hinweise darauf, daß Vaterentbehrung oder Mutterentbehrung mit einer wesentlich höheren Rate an psychischen Störungen bei den Kindern verknüpft ist, u. a.7: Selbstmord, Selbstmordversuche, Alkohol- und Drogenmißbrauch. Bei Jungen kommt es häufiger zu Unfällen.

3. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind ein weiterer Schritt zur rechtlichen Angleichung der homosexuellen Partnerschaft an die Ehe zwischen Mann und Frau...

...sowie zur Angleichung der „homosexuellen Familie“ an die Familie mit Vater, Mutter, Kind.

Empirische Fakten und viele Homosexuellenverbände weisen aber daraufhin, daß sexuelle Mann-Mann-Beziehungen und Frau-Frau-Beziehungen anders gelebt werden als die Beziehung zwischen Mann und Frau8. Warum soll etwas noch weiter an die Ehe angeglichen werden, was nicht Ehe ist?

In der Gesamtzielrichtung fördern die Gesetzentwürfe eine radikale Umdeutung von Ehe und Familie und damit auch eine gewollte Umorientierung der nächsten Generation. Für unsere Kinder lautet die Botschaft: Eine Familie mit inhärenter, strukturell eingebauter Vater- oder Mutterentbehrung ist genauso gut und damit letztlich auch genauso erstrebenswert wie eine Familie mit Vater, Mutter, Kind.
Solche Umdeutung von Ehe und Familie greift tief in unsere menschheitsgeschichtlich tradierten Vorstellungen von Ehe und Familie, von Vaterschaft und Mutterschaft ein. Letztlich wird damit Mutterschaft und Vaterschaft als weitgehend austauschbar, d. h. das Geschlecht als rein sozial konstruierte Größe, abgekoppelt von jeder biologischen Grundlage, angesehen. Auf die Identitätsfindung der Jungen und Mädchen in den nächsten Generationen können sich solche Umdeutungen nur destruktiv auswirken.

Anmerkungen:

1 Das Gesetz wurde mittlerweile mit Regierungsmehrheit verabschiedet und tritt am 1. 1. 2005 in Kraft.

2 Alle Sachverständigen waren gebeten worden, auch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu den beiden Gesetzentwürfe einzureichen. Die schriftliche Stellungnahme wurde allen Abgeordneten des Rechtsauschusses sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die mündliche Stellungnahme war auf drei  Minuten begrenzt. Unsere 11seitige schriftliche Stellungnahme, die sich mit beiden Teilen des Gesetzesentwurfs - 1. Weitere rechtliche Angleichung der homosexuellen Partnerschaft an die Ehe und 2. (Stiefkind-)Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften - befaßt, können Sie gerne bei uns anfordern.  
3 http://www.lsvd.de/familienbuch/index.html.
4 Homosexuell lebende Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können einen gemeinsamen „Familiennamen“ annehmen.  
5 Eine Sachverständige, die mit ihrer Stellungnahme vor mir dran war, hatte schon daraufhin hingewiesen, daß die Kinder in einer homosexuellen Partnerschaft am häufigsten aus einer früheren (gescheiterten) heterosexuellen Beziehung kommen und am zweithäufigsten durch „Samenspende“ gezeugt worden sind.
6 Die schriftliche Stellungnahme geht hierauf näher ein.
7 Z. B. Weitoft, G. R. et al., Mortality, severe morbidity, and injury in children living with single parents in Sweden: a population based study, The Lancet,  vol. 361, Jan. 2003, S. 289-295.
8 Die empirischen Fakten dazu sind ausführlich in der schriftlichen Stellungnahme aufgeführt.

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