Stellungnahme für den Rechtssausschuss des Hessischen Landtags 2007
Stellungnahme für den Rechtssausschuss des Hessischen Landtags zum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht (Drucksache 16/7331)
Im Gesetzentwurf geht es darum, „die Rechtsstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in vielen Bereichen der von Eheleuten“ anzugleichen. In der Begründung heißt es, dass „die volle rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe geboten“ sei. Mit anderen Worten: Beim Gesetzentwurf geht es in der Zielrichtung (auch wenn der Name noch vermieden wird) um die Einführung einer „homosexuellen Ehe“.
Dazu nehme ich wie folgt Stellung: Der Gesetzentwurf sollte abgelehnt werden, denn:
I. Der Gesetzentwurf berücksichtigt wichtige Fakten zur Homosexualität nicht angemessen.
II. Der Gesetzentwurf untergräbt das Leitbild der Ehe und schadet der Zukunft der Gesellschaft
durch Umdeutung ihrer tragenden Institute (Ehe und Familie).
III. Der Gesetzentwurf stellt Ungleiches gleich.
IV. Der Gesetzentwurf trägt zur Identitätsverunsicherung und Desorientierung der
heranwachsenden Generationen bei.
Dr. med. Christl Ruth Vonholdt
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft. Arbeitsschwerpunkte: Identität, Identitätsentwicklung, Bindungstheorien, Sexualität, Auseinandersetzung mit den Gender-Theorien, christliche Anthropologie.