Zivilcourage - und ihre Folgen1
Von Chris Kempling
Der Hauptgrund für meinen Beitritt zur Organisation NARTH2 war, daß ich professionelle Unterstützung brauchte. Ich wurde von meiner Berufsvereinigung, dem „British Columbia College of Teachers“3, disziplinarrechtlich belangt für meine öffentlich ausgesprochene Überzeugung, daß eine sexuelle Orientierung verändert werden kann und für meine Hinweise darauf, daß die unter homosexuell lebenden Männern üblichen sexuellen Praktiken Jugendliche einem ernsthaften Gesundheitsrisiko aussetzen.
Im August 1996 nahm ich an einem Workshop in Vancouver teil, der vom Erziehungsministerium gefördert wurde. Er trug den Titel: „Jugend in Gefahr“. Eine der Lehreinheiten hieß „schwule, lesbische und bisexuelle Jugend in Gefahr“. Als Psychologe und Schulberater hielt ich es für richtig, mehr darüber zu erfahren. In der Sitzung stellten die Referenten dann die sachlich falsche Behauptung auf, 10 Prozent der Bevölkerung seien „homosexuell“. Uns wurde auch eine Ausgabe von „Xtra West“ gegeben. „Xtra West“ ist die Homosexuellen-Zeitung Vancouvers. Man empfahl uns, diese Zeitung in den Klassenräumen und Wartezimmern unserer Beratungsräume auszulegen. Die Referenten fügten hinzu: „Vielleicht schauen Sie sich die Anzeigen lieber nicht an“, - was wir natürlich alle taten. Ich war entsetzt über das, was ich dort las. Es gab zahlreiche Anzeigen für bestimmte Badehäuser, die bekannte Plätze für Sexorgien und Perversion sind. Die Kontaktanzeigen waren absolut pornographisch, Leute beschrieben ihre Genitalien in ausführlichen Details und wünschten sich Partner für flüchtigen Sex, einschlie ßlich solchem, der mit Urin und Fäkalien verbunden war. Die Referenten gaben uns noch eine andere Broschüre mit Adressen und Telefonnummern, Anlaufstellen und Programme für „homosexuelle Jugendliche“. Eine der Adressen stellte sich als Masturbationsklub heraus.
Als mir klar wurde, daß diese Workshop-Referenten wirklich von uns erwarteten, Schüler und Schülerinnen mit pornograÞ schem Material zu versorgen und sie zu ermutigen, Masturbationsclubs beizutreten, hat mich das sehr beunruhigt. Ich begann, persönliche Briefe an die „British Columbia Teacher's Federation“, meine Gewerkschaft und an das zuständige Erziehungsministerium zu schreiben. Beide waren nicht interessiert. Ich merkte bald, daß kein Verantwortlicher die Absicht hatte, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen. Deshalb begann ich, mich noch mehr zu informieren, und auch für die Öffentlichkeit zu schreiben. Ich wollte Eltern darauf aufmerksam machen, was man für ihre Kinder wollte. Was war das Ergebnis meiner Bemühungen, Eltern zu informieren? Ich wurde zuletzt wegen „unangemessenen Verhaltens für ein Mitglied des British Columbia College of Teachers“ am 9. Mai 2001 verurteilt.4 Als Grund wurde die Tatsache angegeben, daß ich meine Auffassung in der Lokalzeitung, dem Quesnel Cariboo Observer, veröffentlicht hatte. Zwischen April 1997 und Juli 2000 hatte ich in dieser Zeitung in einer freien Kolumne geschrieben und außerdem sechs Leserbriefe, in denen ich mit anderen, die unterschiedliche Meinungen vertraten, debattiert hatte. In meiner Kolumne zitierte ich auch Mitglieder der Homosexuellenbewegung, z.B. John McKellar, den Präsidenten einer in Toronto ans ässigen Organisation „Homosexuals Opposed to Pride Extremism“ (HOPE). Diese Organisation wendet sich gegen die radikale Agenda, die von „GALE-BC“, der Vereinigung homosexueller und lesbischer Lehrer und Erzieher in British Columbia (Gay and Lesbian Educators of BC) und auch von der „British Columbia Teachers' Federation“, meiner Lehrergewerkschaft, vertreten wird.
Der Chefredakteur des Quesnel Cariboo Observer hatte sich entschieden, meine Leserbriefe zu veröffentlichen, obwohl er persönlich meine Auffassung nicht teilt. Auch ich bin mit seinen redaktionellen Entscheidungen nicht immer einverstanden, aber ich respektiere ihn als einen professionellen Kollegen und als jemanden, der die Freiheit der Presse ebenso wertschätzt wie ich. Pressefreiheit ist ein notwendiges Element jeder Demokratie.
Eine einzige Person in Quesnel, die selbst nicht homosexuell lebt und die auch nichts mit dem Schulsystem zu tun hat, hat diese Zeitungsausschnitte mit meinen Texten gesammelt und sie an die Berufsvereinigung geschickt. Als man mich aufforderte, zu meiner Verteidigung etwas darauf zu erwidern, schickte ich der Vereinigung Kopien privater Schreiben an Stadträte in Quesnel sowie vertrauliche Memos an meinen Vorgesetzten. Ich schickte ihnen auch zwei noch unveröffentlichte wissenschaftliche Aufsätze, die ich im Rahmen meiner Doktorarbeit in Psychologie verfaßt hatte. Alle Dokumente belegen, daß meine Ansichten auf wissenschaftlicher Forschung und auf meinem christlichen Glauben basieren. Keiner der Empfänger dieser privaten Briefe hatte mir oder der Berufsvereinigung „B.C. College of Teachers“ gegenüber Besorgnis wegen ihres Inhalts ausgedrückt; und dies schließt einen Stadtrat mit ein, der die prominenteste homosexuell lebende Person in Quesnel ist. Die Reaktion der Berufsvereinigung bestand darin, einfach alle Dokumente als Beweise gegen mich zu verwenden und zu erklären, daß „alles, was Sie geschrieben haben, in seiner Ganzheit diskriminierend... ist“. Als ich darauf hinwies, daß die Menschenrechtsgesetzgebung in British Columbia es verbietet, den Gebrauch privater Dokumente zu verwenden, um öffentliche Diskriminierung festzustellen, und daß mein christlicher Glaube durch die Rechte- und Freiheitscharta geschützt ist, wiederholte man lediglich die Anschuldigung, daß alles, was ich geschrieben hätte, diskriminierend sei. Dies schloß auch Zitate homosexueller Autoren ein und sogar ein Schreiben, das eines der wichtigen Ziele der Homosexuellenbewegung unterstützt. Aber da all das in Texten enthalten war, die eben ich verfaßt hatte, wurde alles als diskriminierend angesehen. Ich versuche immer noch herauszufinden, warum es homosexuell lebende Menschen diskriminieren soll, wenn man homosexuell Lebende zitiert.
Falls die Verurteilung durch meine Berufsvereinigung vom Obersten Gericht von British Columbia bestätigt wird, werden in Zukunft Lehrkräfte weder in der Lage sein, ihren Vorgesetzten in einem persönlichen Schreiben Bedenken gegen einen Lehrplanstoff mitzuteilen, noch werden sie in einer politischen Angelegenheit an ihre eigenen, gewählten Volksvertreter schreiben können. Sie werden das Thema Homosexualität in unveröffentlichten wissenschaftlichen Aufsätzen nach ihrer Graduierung nicht mehr ansprechen dürfen. Dies ist eine unakzeptable Beschneidung der Redefreiheit, der Gewissensfreiheit und der Freiheit des intellektuellen Ausdrucks.
Die Berufsvereinigung „B.C. College of Teachers“ glaubt offensichtlich, daß meine Mitgliedschaft bei ihr alle anderen Mitgliedschaften und Verbindungen übertrumpft. Das stimmt aber nicht. Ich habe die Freiheit, mich einer christlichen Kirche anzuschließen, und die Freiheit, als selbständiger Therapeut, der überzeugt ist, daß eine sexuelle Orientierung verändert werden kann, zu arbeiten. Und wenn wir nicht in einer Art und Weise sprechen dürfen, die sich mit unseren anderen Mitgliedschaften und Verbindungen verträgt - welche Art von Freiheit ist das dann? Jede Woche widme ich vierzig Stunden meiner Zeit meinem Beruf als Lehrer. Meine Berufsvereinigung hat kein Recht, mir vorzuschreiben, was ich in der übrigen Zeit in Übereinstimmung mit meinen religiösen Überzeugungen oder Mitgliedschaft in anderen Gruppen denken oder sagen darf und was nicht - sofern das, was ich tue, sich nicht negativ auf meine Fähigkeit, meinem Beruf nachzugehen, auswirkt. Selbst die Berufsvereinigung hat zugegeben, daß sie keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen finden konnte.
Nach all den Querelen hatte ich meinen Vorgesetzten im Oktober 2000 versprochen, in der Lokalzeitung nichts mehr über das Thema Homosexualität zu schreiben. Ich hatte ja meine Sicht der Dinge dargelegt und sah keine Notwendigkeit, die Debatte fortzuführen. Im Februar 2001 machte ich der Berufsvereinigung „B.C. College of Teachers“ gegenüber dasselbe Angebot, ohne darum gebeten worden zu sein. Ich wollte, daß die Angelegenheit endlich abgeschlossen sein würde. Die Berufsvereinigung antwortete darauf, indem sie nun erst eine groß angelegte Untersuchung in Gang setzte und einen Anwalt nach Quesnel schickte, um zu Mitgliedern der Ortsgemeinde, meinen Kollegen und Vorgesetzten zu sprechen. Mich selbst hat man nie befragt. Bis heute warte ich noch darauf, mit irgendjemandem vom „B.C. College of Teachers“ direkt über meinen Fall sprechen zu können. Können Sie sich vorstellen, daß jemand für ein Verbrechen verurteilt wird, ohne jemals von der Polizei verhört worden zu sein? Genau dies ist mir aber passiert.
Die Untersuchungsbeamtin fand keinerlei Hinweise auf eine „vergiftete Atmosphäre“ an meiner Schule. Sie fand keine Hinweise darauf, daß Schüler - ob homosexuell oder nicht - durch das, was ich geschrieben hatte, irgendwie negativ beeinß ußt worden wären. Man ignorierte die vierzehn Empfehlungsschreiben in meiner Personalakte. Ebenso ignorierte man den Brief meines früheren Vize-Direktors, der erklärte, daß in den sieben Jahren, in denen er die Aufsicht über mich hatte, meine öffentlich vertretenen Ansichten keinerlei Auswirkungen auf die Lernatmosphäre an meiner Schule hatten. Vier andere Verwaltungsbeamte meiner Schule schrieben Briefe desselben Inhalts.
Die Berufsvereinigung legte keine Beschwerden von Lehrern oder Schülern vor über das, was ich in der Öffentlichkeit geschrieben hatte, auch keine von Eltern und auch keine - am wichtigsten - von einem Mitglied der homosexuell lebenden Menschen in Quesnel. Die Leute, die anderer Meinung waren als ich, hatten dies durch eigene Leserbriefe kundgetan, und ich unterstütze ausdrücklich ihr Recht, dies zu tun.
In seinem Urteil hat mich die Berufsvereinigung mit Autoren antisemitischer Literatur verglichen, die wegen öffentlicher Hetze verurteilt wurden.
Doch woher kommt diese Feindseligkeit gegen über der Redefreiheit? Vielleicht wird das verständlicher, wenn man von dem Gespräch zwischen einem pensionierten Lehrer und Douglas Smart erzählt. Douglas Smart war zu der Zeit Archivar der Berufsvereinigung. Als der pensionierte Lehrer Herrn Smart 1996 fragte, was die Berufsvereinigung zu erreichen suche, wenn sie kritische Auffassungen über Homosexualität unterdrücke, soll er geantwortet haben: „Wir wollen erreichen, daß kein Lehrer es mehr wagen wird, einen kritischen Leserbrief über Homosexualität zu schreiben oder auch nur seine Stimme an einer Straßenecke dazu zu erheben.“ Mein Parlamentsabgeordneter - vergleichbar einem Mitglied des Repräsentantenhauses - hat die Berufsvereinigung in einer kürzlich erschienenen Zeitungskolumne als „Gedankenpolizei“ bezeichnet. Wenn ich Herrn Smarts Bemerkung ansehe, neige ich dazu, dem zuzustimmen.
Seit Juli wird nun sogar vor dem Obersten Gericht von British Columbia darüber verhandelt, ob mein verfassungsmäßiges Recht auf Redefreiheit und Religionsfreiheit verletzt worden sei. Die Berufsvereinigung hat meinem Anwalt mitgeteilt, daß sie keinen Beweis eines tatsächlichen Schadens brauchen, um ein Mitglied vom Dienst zu suspendieren oder anderweitig zu disziplinieren. Die Möglichkeit, daß Schaden möglicherweise verursacht werden könnte, sei ausreichend. Diese Position ist so erschreckend, daß sogar die Anwältin der Lehrergewerkschaft, Susan Charlton, anmerkte: „Das ist für Lehrer eine sehr schlechte Entscheidung.“
Im Juni informierte mich mein Anwalt, daß die Bürgerrechtsorganisation „B.C. Civil Liberties Association“ ein Einspruchsrecht in meinem Fall vor Gericht beantragt habe. Dieses Einspruchsrecht wurde genehmigt, und die Organisation schaltete sich auf Seiten meiner Berufsvereinigung ein. Wie es scheint, nahmen sie an zwei Sätzen Anstoß, die ich geschrieben hatte. Wegen dieser beiden Sätze, erklärten sie, solle es mir solange nicht gestattet sein, an einer öffentlichen Schule zu arbeiten, bis ich diese Sätze öffentlich widerrufen hätte. Galileo läßt grüßen.
Doch es kam noch schlimmer. Im Februar strahlte CBC, der größte nationale Fernsehsender, einen Dokumentarbericht über meinen Fall aus. Ein Team aus Toronto hatte mich fünf Tage lang begleitet. Eine Woche nach der Sendung wurde ich vor den Schulverwaltungsrat meines Distrikts beordert und 90 Minuten von einem Aufsichtsbeamten in die Mangel genommen. Er gab zu, daß niemand ihn kontaktiert hatte, um sich über die Sendung zu beschweren. Als ich mich weigerte, ein Dokument zu unterzeichnen, durch das ich mein Recht auf Redefreiheit völlig aufgegeben hätte, überreichte er mir ein Weisungsschreiben. Dieses untersagt mir, zum Thema Homosexualit ät irgendetwas zu veröffentlichen oder zu verbreiten; und es wurde mir verboten, meine Ansicht über dieses Thema in irgendeiner Einrichtung meines Schulbezirks zu äußern. Ich antwortete, dies sei eine ernsthafte Verletzung meiner Redefreiheit - zumal sich keine einzige Person über die CBC-Sendung beschwert hatte. Ich stieß auf taube Ohren. Das Weisungsschreiben hat immer noch Gültigkeit. Als ich diesen Sommer in einer anderen Kleinstadt über das Thema Homosexualität in einer Predigt sprach, erhielt ich einen disziplinarischen Brief. Darin wurde mir eine Untersuchung darüber angekündigt, ob ich meinem Weisungsschreiben zuwidergehandelt hätte. Ich bin froh, mitteilen zu können, daß man entschieden hat, daß eine Predigt über Homosexualit ät nichts ist, wofür ich gemaßregelt werden sollte. Nichtsdestotrotz wurde das Weisungsschreiben bis heute nicht zurückgenommen. So muß ich immer mit der Möglichkeit rechnen, daß ich bestraft werde, wenn ich meine Ansichten außerhalb der Schule öffentlich äußere.
Nach derzeitigem Stand kann ich in meinem Beratungsbüro kein privates Gespräch mit Eltern über Therapien zur Veränderung einer homosexuellen Orientierung führen. Ich kann das Thema in keiner Zusammenkunft der staatlichen Schulbeh örde vortragen und darf den christlichen Standpunkt nicht verteidigen, wenn die Schulbeh örde eine öffentliche Debatte darüber an einem neutralen Ort einberuft.
Kommt es Ihnen wie eine totalitäre Diktatur vor, wenn jemand Einkommensverluste und enorme Anwalts- und Gerichtskosten hinnehmen muß, weil er in ethischen Fragen einen prinzipiellen Standpunkt vertritt? Und wenn gar eine Bügerrechtsorganisation den dauerhaften Ausschluß von der Berufsausübung befüwortet?
Es ist wichtig, den Zeitgeist in unserem Land zu verstehen, der hinter dieser sozialen Frage steht. 1995 erlangte ein homosexuell lebender Mann namens James Egan einen Beschluß des Obersten Gerichtshofs von Kanada, der alles veränderte. Als unsere nationale Rechte- und Freiheitscharta 1982 offiziell verabschiedet wurde, wurde die „sexuelle Orientierung“ bewußt ausgelassen. Zum Teil geschah dies, weil niemand ganz sicher war, was darin eingeschlossen sein würde. Mehrere Jahre später wurde Herrn Egan eine staatliche Zusatzrente verweigert [die Ehepaaren und eheähnlichen Mann-Frau-Beziehungen zur Verfügung stand, Anm. d. Hg.], obwohl er seit 1948 in einer homosexuellen Beziehung gelebt hatte. Er verklagte deshalb die Regierung wegen Diskriminierung - und gewann 1995. Nach dieser Gerichtsentscheidung wurde die sexuelle Orientierung in die Charta der Rechte und Freiheiten „hineingelesen“. Seitdem haben sich alle wichtigen Gerichtsentscheidungen, welche die Rechte homosexuell Lebender betreffen, auf den Egan-Fall bezogen.
Im Egan-Fall gab es eine sehr bedeutsame Erklärung, die Therapeuten in Kanada, die Therapien zur Veränderung sexueller Orientierungen anbieten, einer gewissen Gefahr aussetzen. Der Satz aus dem Gerichtsurteil lautet: „Sexuelle Orientierung ist eine tief verwurzelte, persönliche Eigenart, die entweder unveränderbar ist, oder veränderbar nur zu einem inakzeptablen persönlichen Preis.“
Diese Erklärung wurde auch in meinem Gerichtsverfahren gegen mich verwandt, da ich die Verwegenheit besessen hatte, öffentlich anzudeuten, daß sexuelle Orientierung verändert werden kann und es im Interesse von Kindern und Jugendlichen liegt, zu diesem Zweck Hilfe in Anspruch zu nehmen. Doch eine Entscheidung des Obersten Kanadischen Gerichts hat große Auswirkungen. Die grundsätzliche Rechtsposition des höchsten Gerichts des Landes Kanada besagt also, daß sexuelle Orientierung unveränderbar ist bzw. daß Menschen, die sie zu verändern versuchen, ihr Leben ruinieren. Ich weiß nicht, warum das Gericht zu dieser Entscheidung gekommen ist.
Die Situation für die Lehrer in British Columbia wird stark von der Lehrergewerkschaft, der „B.C. Teachers' Federation“ beeinflußt. 1997 startete die Gewerkschaft eine Kampagne zur Bekämpfung von „Homophobie“5 und „Heterosexismus“ 6 in den Schulen. Dazu veröffentlichten und verbreiteten sie in jedem Schulbezirk Unterrichtshilfen, die von „GALE“ (Gay and Lesbian Educators of B.C, schwul-lesbische Lehrervereinigung) verfaßt worden waren. In diesen Unterrichtsmaterialien sagt GALE indirekt, daß jeder, der die Prohomosexuellen- Agenda nicht unterstützt, homophob sei und seine Ansichten zu ändern habe.
In ihrer Unterrichtshilfe von 1995 „Counselling Lesbian and Gay Youth“ („Beratung für lesbische und schwule Jugendliche“) erklären die Autoren, daß „wir die verbreitete Meinung, Heterosexualit ät sei die richtige Orientierung, anprangern müssen“. Ich wies sie darauf hin, daß es für einen Lehrer unprofessionell und unethisch sei, wenn er versuchen würde, so die religiösen Überzeugungen von Kindern in seiner Klasse und die ethischen Richtlinien ihrer Eltern anzuprangern. Man ignorierte mich.
In ihrer Unterrichtshilfe von 1998 „Challenging Homophobia in Schools“ („Homophobie an den Schulen hinterfragen“) behauptet GALE, daß 10 Prozent der Bevölkerung homosexuell seien. Es ist bekannt, daß es sich dabei um eine irreführende Zahl aus der alten Kinsey- Studie von 1948 handelt. Die umfassendste und repräsentative Studie wurde 1994 von der Universität in Chicago veröffentlicht (Laumann et al.).7 Sie kommt zu dem Ergebnis, daß zwischen 2 und 3 Prozent der Bevölkerung sich als homosexuell bezeichnen. Eine andere Studie aus Holland (Sandfort, 20018) kommt zu identischen Zahlen. Meine Berufsvereinigung befand mich der Verfehlung schuldig, weil ich die überholten Zahlen öffentlich korrigierte.
GALE führt die hohe Selbstmordrate unter homosexuell Lebenden auf „Homophobie“ zurück. Es gibt aber keine einzige Studie, die dies belegen könnte. Dem Großteil der Selbstmorde liegen klinische Depressionen zugrunde, und homosexuell lebende Männer haben Depressionsraten, die laut der Sandfort-Studie etwa vier bis fünf Mal höher liegen als die Depressionsrate von heterosexuell lebenden Männern.9
GALE behauptet in ihrer Unterrichtshilfe auch, daß Homosexualität angeboren und unveränderbar sei. Das stimmt aber nicht.
Außerdem gibt es Belege dafür, daß homosexuell orientierte Menschen, die ihre Orientierung verändern möchten, dies tun können, manche sogar ohne jegliche Therapie. Die offizielle Zeitschrift der Amerikanischen Psychologen- Vereinigung hat vor kurzem eine Forschungsarbeit über Therapien zur Veränderung einer homosexuellen Orientierung ver- öffentlicht8, ebenso die Zeitschrift „Journal of Marriage and Familiy Therapy“9. Robert Spitzer von der Columbia Universität, hat in der Zeitschrift „Archives of Sexual Behavior“10 vom Oktober 2003 über erfolgreiche Orientierungsveränderung berichtet.
Die Lehrergewerkschaft „B.C. Teachers' Federation“ hat 1998 eine Resolution verabschiedet, die fordert, pro-homosexuelle Themen vom Kindergarten bis zur zwölften Klasse zu behandeln. Momentan rufen zwei Lehrer der Homosexuellenbewegung das British Columbia Menschenrechtstribunal an. Sie wollen dadurch das Erziehungsministerium zwingen, ihre Resolution als verbindlich in Kraft zu setzen.
Ich hatte diese Auseinandersetzungen und bin vom Dienst suspendiert worden, weil ich mich für Schülerinnen und Schüler eingesetzt habe. Ich habe öffentlich gesagt, Lehrer sollten ihre Schüler nicht zu einem Verhalten ermutigen, wodurch diese sich nur selbst in Gefahr bringen. Die Gefahren, die von der homosexuellen Lebensweise ausgehen, sind u. a. Verkürzung der Lebenserwartung und Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit. Ich finde, wir sollten Kindern die Wahrheit sagen und ihnen beibringen, wie sie unversehrt bleiben. Ständig warnen wir Kinder vor den Gefahren von Nikotin, Alkohol, Drogen, betrunkenem und fahrlässigem Autofahren und anderen gefährlichen Handlungen. Aber nachdem ich einmal in meiner Klasse eine Unterrichtsstunde über die Gefahren der homosexuellen Lebensweise gehalten hatte, händigte mir mein Direktor ein disziplinarisches Schreiben aus, das behauptete, ich hätte die Schüler „indoktriniert“. Er mußte zugeben, daß keine einzige Person sich über meine Stunde beschwert hatte; er hatte auch mit keinem Schüler meiner Klasse gesprochen, um herauszufinden, was ich tatsächlich gesagt hatte. Wie hatte er also davon gewußt? Ich selbst hatte ihm im voraus eine Kopie meiner Unterrichtseinheit überreicht, damit er mir ein Feedback geben könnte, falls er ein Problem damit hätte. Ich traute also meinen Augen nicht, als ich zehn Tage nach dieser Unterrichtsstunde ein disziplinarisches Schreiben und das Verbot erhielt, mein Unterrichtsmaterial noch einmal einzusetzen.
Ich finde es merkwürdig, daß die Lehrergewerkschaft und offensichtlich jede andere Person in maßgeblichen Positionen es akzeptabel finden, Kindern beizubringen, es sei sicher, normal und in Ordnung, sich an homosexuellen Aktivitäten zu beteiligen.
Wenn wir allerdings handeln, müssen wir dies in einer Weise tun, die auch die Kinder schützt, die wirklich über ihre Orientierung verwirrt sind. Sie müssen vor Schikanen, Hänseleien und Beschuldigungen in Schutz genommen werden. Diese Kinder brauchen unsere Zuwendung und unsere Unterstützung. Sie haben sich ihre Gefühle nicht ausgesucht. Die Forschung zeigt außerdem, daß eine große Zahl von homosexuell orientierten Erwachsenen als Kinder von homosexuell-pädophil Lebenden mißbraucht oder verführt wurden, oft bevor sie 14 Jahre alt waren.
Es gibt eine gemeinsame Ebene. Kinder die in Gefahr stehen, gehänselt zu werden, brauchen unsere Unterstützung und Schutz. Doch für einige Kinder und ihre Eltern ist es auch notwendig, eine Botschaft der Hoffnung zu hören. Diese Botschaft lautet, daß sexuelle Orientierung in vielen Fällen veränderbar ist und daß es Hilfe für sie gibt, wenn sie eine solche Veränderung wünschen.
Ich stehe ein für die Freiheit, ich stehe ein für den Schutz und das Wohlergehen unserer Kinder, und ich bitte Sie, mit mir dafür einzustehen.
Chris Kempling M.Ed., M.A, R.C.C.
Chris Kempling ist Lehrer und Psychologe an einer höheren Schule in Quesnel, British Columbia in Kanada. Zur Zeit arbeitet er an seiner Promotion im Fach Psychologie. Außerdem hat er eine Privatpraxis für Ehe- und Familienberatung.
Anmerkungen
1 Der Aufsatz ist eine mit Erlaubnis des Autors leicht gekürzte Fassung seines Vortrags auf der Jahrestagung von NARTH im November 2003 in Salt Lake City. Während der Tagung lernten wir den Autor kennen. Anm. d. Hg.
2 NARTH: National Association for Research and Therapy of Homosexuality, Berufsvereinigung für Therapeuten und Berater, heute 1500 Mitglieder. Die Mitglieder stehen Menschen mit homosexuellen Empfindungen, die Wege heraus aus einem homosexuellen Lebensstil suchen, bei. Anm. d. Hg.
3 Die Berufsvereinigung entscheidet über die Zulassung von Lehrern an öffentlichen Schulen. Anm. d. Hg.
4 Chris Kempling ist mittlerweile durch die Berufsvereinigung vom Dienst als Lehrer suspendiert und wartet auf die Entscheidung seines Falles durch das Oberste Gericht von British Columbia. Anm. d. Hg.
5 Der Begriff „Homophobie“ ist ein von der Homosexuellenbewegung geschaffener Begriff. Er wird benutzt, um entweder von anderen zu behaupten, sie hätten Angst vor der Homosexualität, oder aber um solchen homosexuell EmpÞ ndenden, die unglücklich über ihre Homosexualität sind, zu unterstellen, sie hätten eine „verinnerlichte Homophobie“. Anm. d. Hg.
6 Der Begriff „Heterosexismus“ wird auch im europä- ischen Raum zunehmend gebraucht. „Heterosexismus“ bezeichnet dabei jede Einstellung, die der heterosexuellen Ehe in irgendeiner Weise die Vorrangstellung einräumt. Anm. d. Hg.
7 Laumann, E., Gagnon, J., Michael, R. and Michaels, S, The social organization of sexuality: Sexual practices in the United States, Chicago, University of Chicago Press 1994.
8 Sandfort, T., Graaf, R., Bijl R., Schnabel, P., Same- Sex Sexual Behavior and Psychiatric Disorders: Findings from the Netherlands Mental Health Survey and Incidence Study (NEMESIS), Arch. Gen. Psychiatry 58, 2001, S. 85-91.
9 ebd.
10 Throckmorton, W., Yarhouse, M.A., Ethical Issues In Attempts To Ban Reorientation Therapies, in: Psychotherapy: Theory, Research, Practice, Training, Vol. 39, No. 1, 2002, S. 66-75.
11 Rosik, C.H., Motivational, ethical, and epistemological foundation in the clinical treatment of unwanted homoerotic attraction, in: Journal of Marital and Family Therapy, 29, S. 39-45.
12 Spitzer, R.L., Can Some Gay Men and Lesbians Change Their Sexual Orientation? 200 Participants Reporting a Change from Homosexual to Heterosexual Orientation, in: Archives of Sexual Behavior, Vol. 32, No. 5, Oktober 2003, S. 403-417.