Unser DIJG-Beiratsmitglied Dr. Christian Spaemann hat einen Artikel über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht geschrieben:
„Im Namen des Volkes“ hat das deutsche Bundesverfassungsgericht im Oktober das gegenwärtige Personenstandsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt. Es reiche nicht, dass Personen, die sich weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, auf einen Eintrag eines Geschlechts im Personenstandsregister verzichten können. Stattdessen müsse die Möglichkeit geschaffen werden, einen weiteren „positiven Geschlechtseintrag“ vornehmen zu lassen, dessen Bezeichnung das Gericht dem Gesetzgeber überlässt. Die beschwerdeführende Person habe geltend gemacht, dass „die Wahl, sich entweder in eine unzutreffende Kategorie als männlich oder weiblich einzuordnen oder den Geburtseintrag offen stehen zu lassen und damit keinem Geschlecht anzugehören“ für sie „bedeute, ein Nullum zu sein“. Was ist hier passiert? Gibt es ab jetzt ein drittes Geschlecht oder hat sich die Menschheit bisher geirrt, weil sie nur zwei Geschlechter – Mann und Frau – kannte?