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Studie zeigt extrem enge biologische Bindung zwischen Mutter und Kind

By DIJG on 1. März 2016

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© Christopher Michel [CC BY 2.0]

Die einzigartige Bindung zwischen Mutter und Kind ist nichts Neues – ebenso wie die Tatsache, dass sich die Lebensweise der Mutter während der Schwangerschaft auf das spätere Leben und die Gesundheit ihres Kindes auswirkt. Neu hingegen ist die Entdeckung, dass Mutter und Kind durch die Schwangerschaft einen Teil des jeweils anderen mitnehmen, indem ihre Zellen durch die Plazenta in den Körper des anderen wandern.

Im Jahr 2012 entdeckte die US-Wissenschaftlerin Dr. Lee Nelson zu ihrem Erstaunen Zellen mit Y-Chromosomen im Körper von Frauen. Da nur Männer dieses Chromosom besitzen, müssen die Zellen von einem anderen Organismus stammen.

Eine aktuelle Studie des amerikanischen Fred Hutchinson Cancer Research Center zeigt nun, dass die fremden Zellen sich auch im Gehirn ansiedeln. Die Forscher untersuchten die Gehirne von verstorbenen Frauen und fanden bei 60% fremde, männliche Zellen, die sich dort oft schon seit Jahrzehnten befanden.

Dies ist ein Hinweis darauf, wie weitreichend die biologische Verbindung zwischen Mutter und Kind ist. Die Autoren der Studie vermuten, dass es diese Verbindung nicht nur zwischen Mutter und Kind, sondern auch zwischen Geschwistern gibt. Denn die Zellen älterer Geschwister, die noch von der früheren Schwangerschaft im Körper der Mutter zurückgeblieben sind, könnten ihren Weg durch die Plazenta in die Körper der jüngeren Schwestern oder Brüder gefunden haben.

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Starker Anstieg der Syphilis-Infektionen in Deutschland

By DIJG on 25. Januar 2016

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin gibt es seit 2010 einen kontinuierlichen Anstieg der Syphilis-Infektionen in Deutschland. Die Zahl der Neudiagnosen im Jahr 2014 sei auf einen neuen Höchstwert von 5.722 gestiegen, meldete das RKI. Besonders verbreitet sei die Krankheit in der Schwulenszene. Während die Syphilis-Zahlen bei Frauen und heterosexueller Übertragung unauffällig geblieben sind, gehen 84 Prozent der Fälle nach den RKI-Daten vermutlich auf einen sexuellen Kontakt zwischen Männern zurück.

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DIJG-Bulletin über leibliche Elternschaft und Leihmutterschaft

By DIJG on 23. November 2015

Das neue DIJG-Bulletin Nr. 23 zum Thema „Leibliche Elternschaft – Relevanz und Bedeutung für das Kindeswohl“ ist jetzt erschienen mit folgenden Artikeln:

 

1

  • European Centre for Law and Justice (Hg): Wie Leihmutterschaft die Würde des Menschen verletzt
  • Christl R. Vonholdt: Beziehungsraum Mutterleib – Einblick in die Entwicklung des vorgeburtlichen Kindes
  • Rezension von Burkard Hotz: Eva Maria Bachinger: Kind auf Bestellung – ein Plädoyer für klare Grenzen
  • Jeppe Rasmussen: Gleichgeschlechtliche Elternschaft auf dem Prüfstand – eine Analyse aktueller Studien
  • Joseph Nicolosi: Die Bedeutung der Trauerarbeit in der Reparativtherapie

2

 

Dem Bulletin beigefügt ist das Sonderheft „Was ist Ehe?“ von Sherif Girgis, Robert P. George und Ryan T. Anderson, zusammengefasst von Pia Manfrin.

 

Beide Hefte können über obige Links kostenfrei bestellt werden.

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Feministin Germaine Greer: Transfrauen sind „keine Frauen“

By DIJG on 11. November 2015

In einem spannenden BBC-Interview vom 23. Oktober 2015 erklärte die bekannte australische Feministin Germaine Greer, Transfrauen seien „keine Frauen“. Viele Frauen seien der Meinung, “Mann-zu-Frau-Transgender” sähen weder wie Frauen aus noch verhielten sich wie Frauen. Sie trauten sich jedoch nicht, das auch in der Öffentlichkeit zu sagen. Greer kenne einige Fälle, bei denen eine „Geschlechtsumwandlung“ in einer Katastrophe geendet sei. Auf die Frage der Interviewerin, ob sie verstehen könne, wenn sich Betroffene durch ihre Aussagen verletzt fühlen, entgegnete Germaine Greer: „Ich werde auch ständig von anderen Leuten verletzt. Menschen verletzen einander. Ich bin nicht bereit, einen Eiertanz aufzuführen.“ Aber aus Höflichkeit und Takt sei sie bereit, eine Transfrau auch als Frau anzureden.

In einer längeren Version des BBC-Interviews sagte Greer, das Newnham College der Universität Cambridge habe jetzt entschieden, ihr aufgrund dieser Aussagen die geplante Ehrendoktorwürde nicht zu verleihen.

In einer Online-Petition wird die Universität Cardiff aufgefordert, den für den 18. November geplanten Vortrag von Germaine Greer “Women & Power: The Lessons of the 20th Century” abzusagen, schreibt der Guardian. Ihre „problematischen und hasserfüllten Ansichten” seien eine Gefahr für marginalisierte und verletzliche Gruppen und förderten „Transphobie“. Derzeit haben die Petition etwa 3.000 Personen unterzeichnet. Auf die Frage der BBC-Journalistin Kirsty Wark, ob Germaine Greer bereit sei, den geplanten Vortrag in Cardiff zu halten, wenn ihre Sicherheit garantiert werden könne, antwortete die 76-jährige Feministin: „Ich bin jetzt etwas zu alt, um mich anschreien zu lassen. Ich finde es auch nicht besonders interessant oder lohnend.“ Vergangenen Mittwoch fand die Veranstaltung statt und Germaine Greer hielt vor 450 Zuhörern und geschützt durch Polizisten und Sicherheitspersonal ihren angekündigten Vortrag.

Der englische Ex-Box-Manager und frühere UKIP-Kandidat Frank Maloney, der sich in diesem Jahr einer “Geschlechtsumwandlung” unterzogen hat, jetzt als Kellie Maloney lebt und in einer BBC-Transgender-Sitcom auftritt, forderte in einem Interview auf Sky News, Germaine Green müsse bestraft werden, weil sie als öffentliche Person gesagt habe, Transfrauen seien keine Frauen.

Die Autorin, Publizistin und Literatur- und Kunsthistorikerin Germaine Greer gilt als eine der wichtigsten und einflussreichsten Feministinnen des 20. Jahrhunderts. Ihr 1970 veröffentlichtes Buch The Female Eunuch (Der weibliche Eunuch) wurde ein internationaler Bestseller.

[Update: 20.11.2015]

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Das eigene Innenleben ordnen

By DIJG on 14. Oktober 2015

Ein homosexuell empfindender Mann spricht sich gegen den baden-württembergischen Bildungsplan aus

Marcel spricht bei der Demo für Alle in Stuttgart.

Marcel fordert das Recht zu prüfen, ob die eigene Lebensgeschichte etwas mit seiner Homosexualität zu tun hat.
© Demo für Alle

Auf der 6. Demo für Alle am 11. Oktober 2015 in Stuttgart hat ein homosexuell empfindender Mann namens Marcel vor den über 5300 Teilnehmern über seine Bedenken gegen den baden-württembergischen Bildungsplan gesprochen. In seinem Statement [pdf] problematisiert er die Darstellung im Bildungsplan, wonach homosexuelles Empfinden „angeboren und unveränderbar“ sei. Ginge es nach dem Bildungsplan „hätte [man] mir geraten, als Schwuler zu leben, und mir erklärt: Nicht ich habe ein Problem, sondern die Gesellschaft, die Homosexuelle nicht akzeptiert.“

Diese Erklärung im Sinne des Bildungsplans hätte ihn um wichtige Erkenntnisse gebracht, so Marcel. In seinem Leben habe er einen Zusammenhang zwischen lebensgeschichtlichen Ereignissen und seiner Sexualität entdeckt, die von beschämenden Missbrauchserfahrungen in der Kindheit geprägt worden sei. „Ich hätte nie entdeckt, dass ich in einem homosexuellen Kontakt nur die Abneigung gegen mich selbst überwinden will und gar keine echte Partnerschaft suche.“

In seinem Statement verwies er auch auf die faktische Fluidität der sexuellen Orientierung, die in den Teenager-Jahren noch stark schwanke und sich oft erst im jungen Erwachsenenalter in Richtung Heterosexualität stabilisiere. Der Bildungsplan, so seine Befürchtung, nähme „Menschen wie mir das Recht auf die eigene Lebensgeschichte, das Recht, über erlittene Verletzungen zu klagen, das Recht, das eigene Innenleben selbst zu ordnen und zu bewerten, das Recht, sich für das Ideal von Familie mit einer liebenden Mutter und einem liebenden Vater einzusetzen.“

Marcel gehört zur Bruderschaft des Weges, eine Gemeinschaft von Männern verschiedener christlicher Konfessionen, in deren Leben gleichgeschlechtliche Empfindungen eine Rolle gespielt haben oder spielen. Manche von ihnen sind inzwischen verheiratet, weil sie eine Veränderung ihrer sexuellen Orientierung erlebt haben; andere sind ledig, weil sie sich noch im Prozess einer Veränderung befinden; und andere sind ledig und werden dies auch bleiben, sie haben sich für eine sexuelle Abstinenz entschieden, weil sie für sich keine Veränderung ihrer gleichgeschlechtlichen Orientierung sehen können.

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Ehe für alle – oder Gemeinschaft von Mann und Frau

By DIJG on 11. Juni 2015

Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU, Ministerpräsidentin des Saarlandes, ist gegen die Ehe für alle. Ehe versteht sie als Gemeinschaft von Mann und Frau.

Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU, Ministerpräsidentin des Saarlandes, ist gegen die Ehe für alle. Ehe versteht sie als Gemeinschaft von Mann und Frau.

In der aktuellen Diskussion um die „homosexuelle Ehe“ bzw. „Ehe für alle“ erklärte die CDU Politikerin und Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer: „Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich?“

Dafür wird sie scharf angegriffen.1 Doch hat sie unrecht?

In der englischen Grünen Partei – in England ist die „homosexuelle Ehe“ seit 2014 rechtlich möglich – wurde im Mai 2015 nun über die Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung der Vielehe diskutiert. Ein Mann, der in einer „stabilen“ sexuellen „Langzeitbeziehung mit zwei anderen Männern“ lebt, hatte sich beschwert, dass er und andere, die in langfristigen Dreierbeziehungen lebten, „erhebliche rechtliche Diskriminierung“ erlitten. Die Parteichefin der englischen Grünen, Natalie Bennett, erklärte daraufhin, ihre Partei sei offen für eine Beratung über Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung von „Dreier-Ehen“ oder „Vielehen“ bzw. polygamen oder polyamoren Partnerschaften.2

Führt die „Ehe für alle“ auch zu polygamen Lebensgemeinschaften?

In Deutschland hatte 2007 der Bundesvorstand der Grünen Jugend in seinem Vorstandsbeschluss geäußert: „Der Begriff ‚Familie‘ wird bei uns in erneuerter Definition verwendet: Wir verstehen darunter sowohl das klassische Vater-Mutter-Kind-Bild, als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit oder ohne Kind, polygame Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, Alleinerziehende aber auch Wohngemeinschaften…“ (Kursiva hinzugefügt).

Ursprünglich enthielt die „Endfassung des Beschlusses“ auch die Forderung nach der rechtlichen Anerkennung von Inzest-Beziehungen. Es hieß: „Auch Geschwister, die sich lieben, sollen Familienverträge abschließen und Kinder bekommen können.“3 In der aktuellen Version im Internet (05.06.2015) ist dieser Passus nicht mehr zu finden.

Wenn die Ehe nicht mehr ausschließlich die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau meint – eine Beziehung aus der allein gemeinsame leibliche Kinder hervorgehen können – sondern auch sexuelle Beziehungen zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau einschließt, ist alles möglich. Wollen wir das wirklich?

Anmerkungen

1 Die Zeit schreibt: „Eine Berliner Anwältin hat gegen die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung erstattet. (…) Die Anwältin Sissy Kraus schrieb auf ihrer Facebookseite, Kramp-Karrenbauer stelle die homosexuelle Ehe in eine Reihe mit Inzucht und Vielehe. ‚Diese Äußerung ist nicht mehr nur homophob, sondern menschenverachtend und in ihrem Gehalt gleichzusetzen mit den ähnlich verachtenden Äußerungen 1933 – 1945.‘“

2 Polygamie und Polyamorie bezeichnen verschiedene Formen von Vielehen.

3 Beleg beim DIJG, sowie in Sekundärquellen im Internet.

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Studie über Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien

By DIJG on 8. Juni 2015

Studie über Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien: Ernsthafte emotionale Probleme komme mehr als doppelt so häufig vor.

Studie über Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien: Ernsthafte emotionale Probleme kommen mehr als doppelt so häufig vor.

Eine repräsentative Studie aus den USA von D. Paul Sullins, veröffentlicht 2015, zeigt: Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien haben mehr als doppelt so häufig ernsthafte psychische Probleme verglichen mit Kindern in gegengeschlechtlichen (komplementärgeschlechtlichen) Familien. Das Risiko betrug das 2,38-Fache.

Dieses Risiko erhöht sich, wenn man nur mit Kindern vergleicht, die bei ihren beiden leiblichen, miteinander verheirateten Eltern aufwachsen: Dann ist das Risiko für ernsthafte psychische Probleme bei den Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien fast viermal (3,63 Mal) so hoch verglichen mit den Kindern, die bei ihren beiden leiblichen Eltern, Vater und Mutter, aufwachsen.

Häufig hört man, dass soziale Stigmatisierung möglicherweise der Grund sei für die höhere Gefährdung des Kindeswohls in gleichgeschlechtlichen Familien. Die repräsentative Studie konnte das nicht bestätigen. Zwar zeigt die Studie, dass Kinder, die soziale Stigmatisierung erleben, ein deutlich höheres Risiko für ernsthafte emotionale Probleme haben. Gleichzeitig zeigt die Studie aber auch, dass sich die Kinder in gleichgeschlechtlichen und in gegengeschlechtlichen Familien in Bezug auf die Häufigkeit von erlebter Stigmatisierung fast nicht unterschieden. (Die Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien erlebten sogar etwas seltener soziale Stigmatisierung als die Kinder in gegengeschlechtlichen Familien). Das erhöhte Risiko für ernsthafte emotionale Probleme bei den Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien konnte darum mit dem Faktor „Stigmatisierung“ nicht erklärt werden.*

Entscheidend: Leibliche Elternschaft

Es gab nur einen Faktor, der den Unterschied in der psychischen Gesundheit der Kinder erklären konnte: Das Aufwachsen mit den beiden leiblichen (biologischen) Eltern. Das Aufwachsen mit beiden leiblichen Elternteilen, das in gegengeschlechtlichen Familien sehr häufig vorkam (bei fast zwei Drittel der Kinder), in gleichgeschlechtlichen Familien aber nie möglich ist, machte laut der Studie den Unterschied aus. Die Schlussfolgerung, die Sullins deshalb daraus zieht, sollte allen politischen Entscheidungsträgern zu denken geben. Es muss damit gerechnet werden, so Sullins, „dass höhere emotionale Probleme ein bleibendes Merkmal in gleichgeschlechtlichen Familien sein können.“

Auf das wichtige Thema Fremdadoption in gleichgeschlechtlichen und gegengeschlechtlichen Familien geht die Studie zwar kurz ein, die Daten sind aufgrund der zu geringen Stichprobengröße aber nicht zu verallgemeinern. Hier bedarf es weiterer Forschung.

Hier können Sie eine ausführliche Zusammenfassung der Studie von Sullins in deutscher Sprache lesen: Emotionale Probleme bei Kindern – Gleichgeschlechtliche und gegengeschlechtliche Familien im Vergleich »

* Weitere Faktoren, die Sullins untersucht, finden Sie in unserer ausführlichen Zusammenfassung.

Posted in Homosexualität | Tagged Eltern, Homosexualität, Kinder, Leibliche Elternschaft, Studie | 2 Kommentare

Blutspenden und Männer, die mit Männern Sex haben?

By DIJG on 20. März 2015

Sollen Männer, die Sex mit Männern haben, und Männer, die als „transgender Frau“ leben, zum Blutspenden zugelassen werden?

Blutspenden und Männer, die mit Männern Sex haben - zu risikoreich und deshalb ist eine Zulassung nicht sinnvoll.

Blutspenden und Männer, die mit Männern Sex haben – zu risikoreich und deshalb ist eine Zulassung nicht sinnvoll.
© Canadian Blood Services (CC BY-NC 2.0)

„Baden-Württemberg soll Vorreiter für Offenheit und Vielfalt werden – Unter Federführung des Sozialministeriums wird derzeit ein landesweiter Aktionsplan entwickelt, um Vorurteile gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen (LSBTTIQ) abzubauen. Er soll im Frühjahr 2015 vom Kabinett beschlossen werden.“

So heißt es auf der Webseite des baden-württembergischen Sozialministeriums. Der Aktionsplan, der einen umfangreichen Maßnahmenkatalog enthält, wird derzeit von einem Beirat erarbeitet, zu dem neben „Vertretungen der Ministerien“1 unter anderem auch „12 Vertretungen des landesweiten LSBTTIQ-Netzwerks“ gehören. Im Katalog sind diejenigen Maßnahmen grün gekennzeichnet, die laut Beirat schon jetzt problemlos in den Aktionsplan aufzunehmen seien. Dazu gehört auch diese Maßnahme:

„Gleichstellung bei Blut-, Knochenmark- und Organspende für LSBTTIQ-Menschen.“

Gemeint ist die Gleichstellung von „LSBTTIQ-Menschen“ bei der Zulassung als Spender für Blutspenden, Knochenmarkspenden und Organspenden.2

Bisher sind MSM (Männer, die Sex mit Männern haben) vom Blutspenden, Knochenmark- und Organspenden ausgeschlossen. Bei ihnen besteht ein „deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten“3 wie Hepatitis B, Hepatitis C oder AIDS. Neben der Risikogruppe MSM sind auch weibliche und männliche Prostituierte, heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten und andere Gruppen vom Blutspenden ausgeschlossen – zum Schutz des Empfängers einer solchen Spende. Die letzte HIV-Übertragung in Deutschland durch ein Blutprodukt war 2007. Der Spender war ein Mann, der Sex mit Männern hatte.4

Aktuelle Statistiken zum HIV-Risiko bei Männern, die schwul, bisexuell oder transgender leben, zeigen: Das HIV-Infektionsrisiko ist etwa 50 Mal höher als bei ausschließlich heterosexuell lebenden Männern.5

2010 urteilte der Wissenschaftliche Beirat der Deutschen Ärztekammer: „Die in Deutschland erreichte Virussicherheit der Blutprodukte wird nur durch die Kombination zweier Verfahren, nämlich durch 1.) den Ausschluss von definierten Risikogruppen und 2.) eine äußert zuverlässige Labortestung, erreicht. Weder das eine noch das andere Verfahren allein ist in der Lage, die in Deutschland erreichte Sicherheit von Blutprodukten zu gewährleisten.“6

Da Männer, die Sex mit Männern haben, ein deutlich erhöhtes Risiko für durch Blut übertragbare schwere Krankheiten haben, und es keinen Bluttest gibt, der Infektionen wie beispielsweise HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C im Frühstadium sicher ausschließen kann, ist der Ausschluss von Männern, die schwul oder bisexuell leben (MSM) oder in einem transgender, queeren Lebensstil leben, auch weiterhin gerechtfertigt.

Die geforderte Zulassung von „LSBTTIQ-Menschen“ zur Blut-, Knochenmark- und Organspende ist zu risikoreich und deshalb abzulehnen. Der Schutz des Empfängers muss oberste Priorität haben.

Fußnoten

1 Nach LSBTTIQ-korrekter Sprache heißt es auf der Webseite des Ministeriums „Vertretung“, obwohl es Vertreter und Vertreterinnen sind, die zum Beirat gehören. (Am Beiratstisch sitzen Menschen, „Vertretung“ dagegen ist eine Sache.) Da zur LSBTTIQ-Agenda als Teil der Gender-Ideologie die Auflösung der Zweigeschlechtlichkeit des Menschen gehört zugunsten einer gleichberechtigten Vielzahl von Geschlechtern, heißt es hier „Vertretungen“. Das ist zwar gegen den Duden, aber der soll laut Aktionsplan auch überarbeitet werden.

2 Zu den „LSBTTIQ-Menschen“ gehören auch Männer, die in einem schwulen oder bisexuellen Lebensstil leben oder in einem transgender, transsexuellen, queeren Lebensstil.

3 Erläuterungen der Bundesärztekammer. EB-AK „Richtlinien Hämotherapie“. www.bundesaerztekammer.de/downloads/Haemotherapie_MSM_Erlaeuterung_final.pdf Zugriff 18.03.2015

4 Siehe Fußnote 2.

5 US-Centers for Disease Control, Dec. 2103. www.cdc.gov/hiv/risk/transgender/

Eine Durchsicht von Studien aus mehreren Ländern, in denen Daten über die Lebensstile von transgender Männern und transgender Frauen zur Verfügung stehen, zeigt:

Das HIV-Infektionsrisiko für transgender Frauen war fast 50 Mal höher als in der erwachsenen Allgemeinbevölkerung des jeweiligen Landes.

6 www.bundesaerztekammer.de/downloads/Haemotherapie_MSM_Erlaeuterung_final.pdf

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Zuhause bei Mama. Auswirkungen des Zuhausebleibens von Eltern auf die schulische Leistung von Kindern

By DIJG on 13. Januar 2015

Mutte liest ihrem älteren Kind etwas vor, während Säugling auf ihrem Schoss sitzt.

Die schulische Leistung von Kindern war besser, wenn die Mutter nicht erwerbstätig war, zeigt Studie aus Norwegen. © sean dreilinger (CC BY-NC-SA 2.0)

Eine Studie aus Norwegen [pdf] untersucht, welche Auswirkung es auf die schulische Leistung von Kindern haben kann, wenn ein Elternteil (häufig die Mutter) sich dazu entschließt, nicht erwerbstätig zu sein.

Hintergrund der Studie: 1998 führte Norwegen eine finanzielle Unterstützung für Eltern ein (Kontantstøtten), die kein öffentlich bezuschusstes Betreuungsangebot für ihre ein- oder zweijährigen Kinder in Anspruch nahmen. Damit sollten finanzielle Anreize für eine Betreuung des Kindes zuhause, durch die Eltern, geschaffen werden. Viele der ein- bis zweijährigen Kinder hatten ältere Geschwister, für die es möglicherweise auch Auswirkungen hatte, wenn Mutter oder Vater zuhause blieben. Die Studie fokussiert auf diese älteren Geschwister. Sie untersucht, inwiefern die staatliche Unterstützung und damit die elterliche Anwesenheit zuhause die schulische Leistung der älteren Kinder langfristig beeinflusste.

Die Untersuchungsdaten wurden an 68.000 Schülern erhoben, die jeweils ein jüngeres Geschwisterkind hatten. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung waren die Schüler zwischen sechs und zehn Jahre alt. Die untersuchte Variable war der Notendurchschnitt nach Abschluss der Sekundärstufe (10. Klasse) der norwegischen Schule. Zu diesem Zeitpunkt waren die Schüler inzwischen etwa 15-16 Jahre alt und das Ende der finanziellen Unterstützung lag bereits mehrere Jahre zurück.

Ergebnisse: Bessere schulische Leistung

Die empirischen Analysen der Daten zeigen eine kleine positive, statistisch signifikante Auswirkung auf den Notendurchschnitt der untersuchten Schüler nach der 10. Klasse. Entscheidend für den positiven Effekt war die Nichtteilnahme der Mutter am Arbeitsmarkt. Es zeigte sich, „dass die Kinder, deren Mutter nicht erwerbstätig war, als sie zehn Jahre alt waren, um 1,2 Punkte höhere Notendurchschnitte hatten“, vergleichen mit den Kindern, deren Mutter erwerbstätig war. Die Forscher vermuten, dass vor allem leistungsschwache Schüler von der Anwesenheit der Mutter oder des Vaters zuhause profitiert haben. „Wenn auch nicht zwingend, so deutet unsere Studie doch an, dass die Betreuung durch die Eltern nicht leicht zu ersetzen ist“, so das Fazit der Forscher.

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Sexualaufklärung in Schulen: Was verbirgt sich unter dem „Deckmantel der Vielfalt“?

By DIJG on 20. Oktober 2014

Ein F.A.S. Artikel von Antje Schmelcher
„Sexuelle Vielfalt“ im schulischen Aufklärungsunterricht ist derzeit ein vielbeachtetes Thema in den Medien und Anlass immer zahlreicher werdender Elternproteste.

Die Journalistin Antje Schmelcher hat in der aktuellen Ausgabe der F.A.S. die Frage gestellt, wer die Vordenker dieser neuen Aufklärungswelle sind und welchen politischen Einfluss sie haben. Schmelcher zeigt auf, dass es Verbindungen gab zwischen dem Pädagogik-Professor Uwe Sielert, der von ihm gegründeten „Gesellschaft für Sexualpädagogik“ und dem einflussreichen Sexualforscher Helmut Kentler. Dieser hatte sich in der Vergangenheit für eine „freie“ Sexualität zwischen Kindern sowie zwischen Kindern und Erwachsenen eingesetzt.

Die prominente Kasseler Sexualpädagogik-Professorin Elisabeth Tuider, die zum Tod Helmut Kentlers im Jahr 2008 zusammen mit Rüdiger Lautmann den Nachruf geschrieben hat, bezieht sich in ihrem Buch „Sexualpädagogik weiter denken – Postmoderne Entgrenzungen“ auf Sielert und Kentler. Darin sollen zehn Jahre alte Schüler aufgefordert werden, ihre „Lieblingsstellung/Lieblingssexualpraktik“ mitzuteilen, während sie sich zu dynamischer Musik schwungvoll durch den Raum bewegen. Das Buch wird u.a. vom Pro-Familia-Landesverband Niedersachsen empfohlen.

Frau Schmelcher zitiert Kritiker wie Ursula Enders vom Verein „Zartbitter“ gegen sexuellen Missbrauch von Mädchen und Jungen, die diese Form der Sexualaufklärung für übergriffig hält. Die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin Christina Hennen von der Vereinigung Deutscher Psychotherapeuten bezeichnet diese Sexualpädagogik als „brandgefährlich“. Ein Staatsanwalt, der sich mit sexuellem Kindesmissbrauch und Internet-Pornographie beschäftigt, entdeckt in dem Buch von Frau Tuider sogar ganz klare Anweisungen, die Pädophilen als Ermunterung zum Missbrauch von Kindern dienen könnten.

Posted in Sexualität | Tagged Kinder, Sexualaufklärung, Sexualpädagogik, Sexuelle Vielfalt | 1 Response

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