Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter

Zehn Gründe gegen ein Adoptionsrecht für homosexuell lebende Paare

Christl R. Vonholdt


1. Jedes Kind hat ein Recht auf Mutter und Vater. In der Struktur einer homosexuellen „Familie“ wird dieses Recht dem Kind geplant und bewusst verwehrt. Das ist eine grundlegende Verletzung des Kindesrechts.

2. Ein Kind, das in dem Bewusstsein aufwächst, seine beiden Eltern seien zwei Frauen oder zwei Männer, wird in seinem Wissen um seinen zweigeschlechtlichen Ursprung manipuliert. Das wird sich negativ auf seine Identitätsbildung auswirken.

3. Verschiedenheit ist immer ein größerer Entwicklungsanreiz als Gleichheit. Die Forschung der letzten vierzig Jahre zeigt übereinstimmend, dass Mutter und Vater geschlechtsabhängig Verschiedenes in die Entwicklung der Kinder einbringen. Ein Kind, das bei einem homosexuell lebenden Männer- oder Frauenpaar lebt, ist daher von vornherein in seinen Entwicklungsmöglichkeiten benachteiligt.

4. Die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren Geschlechtsidentität hat ein Kind, wenn es in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater aufwachsen kann. Bei einem homosexuell lebenden Frauen- oder Männerpaar wird dieser Entwicklungsvorteil dem Kind bewusst vorenthalten.

5. Wenn Vater oder Mutter tragischerweise fehlen wie etwa bei Alleinerziehenden, hat das Kind die Möglichkeit, diesen Verlust zu betrauern und konstruktiv zu bearbeiten. Wenn dem Kind dagegen vermittelt wird, eine homosexuelle „Familie“ sei eine vollständige, nur eben alternative Familienform, verhindert dies, dass das Kind den realen Verlust von Vater oder Mutter betrauern kann. Damit bleibt der Verlust abgespalten und wird sich destruktiv auf die psychosoziale Entwicklung des Kindes auswirken.

6. Es gibt erhebliche Lebensstilunterschiede zwischen homosexuell und heterosexuell lebenden Paaren. Statistisch gesehen ist die Promiskuität bei homosexuell lebenden Männern deutlich höher als in einer üblichen Vater-Mutter-Beziehung. Das wirkt sich destruktiv auf die Bindungsbedürfnisse von Kindern aus.

7. Die allermeisten Studien, die eine angebliche Gleichheit von homosexueller mit heterosexueller Elternschaft behaupten, haben gravierende methodische Mängel. Aus keiner vorliegenden Studie können derart weitreichende Schlussfolgerungen gezogen werden.

8. Für die lesbisch lebende Frau ist es kennzeichnend, dass sie den Mann und das Männliche in der Nähebeziehung nicht haben will oder haben kann. Dies wird sich erschwerend und hemmend auf die männliche Identitätsentwicklung von Jungen auswirken.

9. Für das Mädchen ist der Vater das wichtigste Rollenvorbild dafür, was es selbst einmal von einem Mann erwarten kann. Studien zeigen: Adoleszente Mädchen, die ohne Vater aufgewachsen sind, haben größere Nähe-Distanzprobleme zu gleichaltrigen Jungen und werden häufiger ungewollt schwanger.

10. Wenn bei einem vollen Adoptionsrecht in der Geburtsurkunde eines Kindes zwei Frauennamen oder zwei Männernamen statt eines Frauen- und eines Männernamens stehen, wird das Kind auch dadurch in seinem Wissen um seinen zweigeschlechtlichen Ursprung getäuscht.

Von

  • Christl Ruth Vonholdt

    Dr. med., Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, frühere Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft. Arbeitsschwerpunkte: Identität, Identitätsentwicklung, Bindungstheorien, Sexualität, Auseinandersetzung mit den Gender-Theorien und christliche Anthropologie.

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