Stellungnahmen des DIJG

Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen | Stellungnahme DIJG

Am 7. Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag in dritter Anhörung das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen beschlossen. Damit sind therapeutische Behandlungen für Minderjährige sowie für Menschen mit eingeschränkter Willensfreiheit zum Ziel der Veränderung oder Unterdrückung ihrer homosexuellen Orientierung oder ihrem Geschlechtsempfinden, das nicht mit ihrem biologischen Geschlecht übereinstimmt, grundsätzlich und bei Strafe verboten.

Dazu nimmt das DIJG wie folgt Stellung: Stellungnahme zum Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

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