Wie Leihmutterschaft die Würde des Menschen verletzt

European Centre for Law and Justice (Hg.)1

Teil I: Leihmutterschaft ist Ausbeutung – wie Babys und Mütter zu Handelswaren gemacht werden

Leihmutterschaft verletzt die Würde des Kindes, da sie das Kind zum Gegenstand eines Vertrages, zu einer Ware, macht. Ebenso verletzt sie die Würde der Mutter, selbst wenn ihre Beteiligung freiwillig erfolgt, da sie sie zur „Miet-Gebärmutter“ macht.

A. Die medizinischen, seelischen und sozialen Schäden der Leihmutterschaft für Leihmutter und Kind

Die Leihmutterschaft und der Vorgang einer technisch herbeigeführten (im Unterschied zur natürlich-biologischen) Elternschaft führen zu einer Situation, in der fünf Personen einen elterlichen Status für das entstehende Kind beanspruchen können: die Auftragseltern, die genetische Mutter [Eizellspenderin], der genetische Vater [Samenspender] und die Leihmutter.2 Das zerstückelt die reproduktive Funktion der Ehe, was mehrere Konsequenzen hat: „Erstens trennt man den sexuellen Akt von der Weitergabe des Lebens; zweitens trennt man die Mutterschaft von der Schwangerschaft; und drittens löst man die Einheit des Paares auf, da eine dritte Person in die potenzielle Familienbeziehung mit verwickelt wird.“ 3 Auch wenn einige Forscher sofort darauf aufmerksam machen, dass in der postmodernen Gesellschaft traditionelle [natürliche] Familien nicht mehr länger die einzige Norm darstellen4, ist es doch praktisch unbestritten, dass ein Kind die besten Lebensbedingungen hat, wenn es mit seinen beiden biologischen, mit-einander verheirateten Eltern aufwächst.5 Die Tatsache, dass es alternative Möglichkeiten gibt, bei denen Keimzellen [Samenzelle, Eizelle] Dritter und / oder Leihmütter eingesetzt werden, damit eine Familie entsteht, bedeutet nicht automatisch, dass ihre Schaffung vom Staat unterstützt werden sollte. Wenn es – wie hier – reichlich Beweise dafür gibt, dass natürliche Familien für Kinder am besten sind, haben die Gesetzgeber eines Landes ein legitimes Interesse daran, Gesetze zu verabschieden, die das bestmögliche Umfeld für die Entwicklung von Kindern fördern, d.h. dass diese mit ihren biologischen, verheirateten Eltern zusammen leben können.

1. Gewünscht: Ein gut aussehendes Kind mit einem hohen akademischen Potenzial – oder: Wie Kinder zu Waren werden

Wenn man eine bedeutende Summe in ein Geschäft investiert, steigen die Erwartungen. Die meisten Paare, die eine Leihmutter einschalten, um zu einem Kind zu kommen, sind finanziell gut gestellt und haben bereits beachtliches Geld für Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF) ausgegeben.6 Die IVF kann bis zu 8 500 US Dollar pro Behandlungsdurchgang kosten, hinzu kommen weitere medizinische Kosten.7 In manchen Fällen kann eine Leihmutterschaft die Vertragseltern 100 000 US Dollar oder mehr kosten.8 Aus ökonomischer Sicht ist es für jemanden, der so bedeutende Summen investiert, nur logisch, positive Erträge zu erwarten.

Die hohe Investition hat in einigen Fällen zu der Vorstellung geführt, dass man nicht nur vertraglich vereinbaren kann, Kinder zu kaufen, sondern dass man sich auch diejenigen Kinder aussuchen kann, die mit höherer Wahrscheinlichkeit gut aussehen, sowie gesellschaftlichen und akademischen Erfolg haben werden. Schon seit Jahren ist diese Mentalität in der Eizellspendenindustrie zu finden. „[Eizellspender, die] Akademiker sind und jene mit einem höheren IQ sind besonders begehrt. Viele Auftragspaare, die verzweifelt Kinder haben möchten, sind zudem bereit, Spitzenpreise für bestimmte körperliche Merkmale und gutes Aussehen zu bezahlen.“ 9

Die Bereitschaft unfruchtbarer Paare, beträchtliche Geldsummen zu bezahlen, hat einen direkten Einfluss auf das Zunehmen der Zahl von Frauen, die sich nach der Möglichkeit von Eizellspenden erkundigen, um damit ihre Ausbildung zu finanzieren. Frauen, die Eizellen spenden oder Leihmutter werden möchten, müssen sich einer eingehenden „Sichtung“ unterziehen. Der erste Schritt ist ein endloser Fragebogen, der sämtliche Aspekte ihres Lebens behandelt: das äußere Erscheinungsbild (Haut-, Haar- und Augenfarbe, Qualität der Haare, Größe, Gewicht etc.), medizinischer Hintergrund der Bewerberin und ihrer Familie, einschließlich Alter und Todesursache der Großeltern, Ausbildung, Beruf, berufliche Ziele, Ausbildung und Beruf der Eltern und Geschwister, Religion, musikalische Begabungen, Sexualleben sowie eine Vielzahl weiterer, persönlicher Fragen. Außerdem muss die Bewerberin mehrere Fotos einschicken. Die Klinik oder Agentur bescheinigt dann, dass keine Frau mit medizinischen Problemen oder einem Vorstrafenregister für ihre Datenbank ausgesucht wird; und so können Eltern diejenige Frau auswählen, die eher geeignet ist, ein „perfektes“ Baby mit allen Sonderausstattungen zur Welt zu bringen.10 Viele Kliniken bieten zudem eine genetische Präimplantationsdiagnose an – nicht nur, um genetische Krankheiten zu vermeiden, sondern auch, um den Auftragseltern die Möglichkeit zu geben, das Geschlecht des Babys zu wählen.11

2. Emotionale Bindung vermeiden

Geworben wird für Leihmutterschaft mit dem Hinweis, es sei eine Möglichkeit für eine gute Freundin oder Familienangehörige, die einer ihr nahestehenden Person bei deren Wunsch nach einem Kind helfen möchte. Tatsächlich aber werden die meisten Leihmutterschaftsvereinbarungen zwischen Personen getroffen, die sich vor der Vereinbarung völlig fremd waren.12 Die meisten Leihmütter und Auftragspaare betrachten die „Ersatzschwangerschaft“ von vornherein als Geschäftsvorgang, selbst wenn die Leihmutter auch die genetische Mutter des Kindes ist. Dies wiederum bewirkt bei der Leihmutter, dass sie sich schon während der Schwangerschaft seelisch vom Kind löst.13

Leihmütter berichten, dass sie vor der Schwangerschaft meinten, sich leichter vom Baby lösen zu können, wenn sie die Leihmutterschaft einfach als Arrangement mit finanziellem Gewinn betrachteten. Nach der Geburt konnten viele von ihnen das aber nicht mehr durchhalten.14

Einige Leihmütter beschreiben die abgeklärte, geschäftsorientierte Denkart, die sie vor der Geburt des Kindes hatten:

„Es ist mehr ein Geschäft, so dass man sich das Baby anschaut und denkt, es ist ein Job. Ich werde für die Auszeit in meinem Leben bezahlt … und dadurch … wird es nicht zu einer emotionalen Angelegenheit.“ 15

„Ich glaube, das ist in vielerlei Hinsicht notwendig … ich meine, die Leihmutter muss diesen Riegel vor der Emotionalität haben. Ich tue den Job, ich werde dafür bezahlt, den Job zu tun und mir die Gefühle ein wenig vom Leib zu halten.“

„Irgendwie muss man dabei auch kaltblütig sein. Von Anfang an sehe ich das Baby nicht als mein eigenes an. Man muss also die richtige Einstellung haben.“ 16

Um den Schmerz über den Verlust des Kindes zu lindern, müssen die Leihmütter sich von Anfang an sagen, dass ihre Schwangerschaft nur eine Geschäftsbeziehung ist. Dennoch brauchen sie zusätzlich eine sie bestätigende Gruppe, damit sie diese Einstellung psychologisch ständig konditionieren und festigen können – während der ganzen Schwangerschaft und danach.17 In den Gruppen werden die Leihmütter ermutigt, ihren Schmerz zu äußern und nicht zu unterdrücken. Die Gruppen versuchen für Leihmütter, die mit Problemen kämpfen, ein „Sicherheitsventil“ zu sein. Solche Konditionierung braucht es, weil Leihmutterschaft nichts Natürliches ist. Wo die Frauen sich selbst überlassen bleiben, können die natürlichen, seelischen und körperlichen Folgen für sie extrem und kompliziert sein. Das Center for Surrogate Parenting, eine bekannte Ersatzelternschafts-Agentur, die auch die Leihmutterschaft für den Sohn von Elton John ermöglichte, verlangt beispielsweise mehr als 5 000 US Dollar allein für diese Beratungshonorare.18

Immer mehr medizinische und psychologische Studien weisen darauf hin, dass die Verbundenheit, die in der Schwangerschaft zwischen Mutter und Kind entsteht, von großer Bedeutung für die Entwicklung des Kindes ist. Obwohl es an Datenmaterial zu diesem Thema immer noch mangelt, ist es unzweifelhaft so, dass die seelische Distanziertheit der Mutter einen Einfluss auf das ungeborene Kind hat. Das Kind kann sich verlassen fühlen, und das wirkt sich auf seine Entwicklung aus. Adoptierte Kinder leiden darunter, von ihrer biologischen Mutter verlassen worden zu sein, doch im Fall der Leihmutterschaft wird das Leid dadurch verschärft, dass das Verlassen vorsätzlich und im Voraus geplant war. Wir wissen nicht, was es letztlich für ein Kind bedeutet, wenn es die Wahrheit über seine Leihmutterschaft erfährt. Wir können Parallelen ziehen zwischen Kindern, die nach Leihmutterschaftsvereinbarungen geboren sind und Kindern, die nach einer künstlichen Befruchtung durch Samenspende auf die Welt kamen. Neueste Forschungsergebnisse legen eine große Anzahl von Auswirkungen auf die Seele von Kindern, die durch Samenspende gezeugt wurden, nahe.19

3. Befürchtungen während der Schwangerschaft

Bei einer Leihmutterschaft haben Personen aus mehr als einem Haushalt einen Anspruch, vor dem Gesetz als Elternteil zu gelten. Solange das Kind noch nicht geboren und das Auftragspaar noch nicht rechtskräftig als Eltern anerkannt ist, besteht stets die Möglichkeit, dass jemand anderes als das vorgesehene Paar letztlich das Sorgerecht für das Kind bekommt.20 Durch diese harte Realität sind die neun Monate vor der Geburt, insbesondere für die Auftragseltern, mit Angst angefüllt. Eine Auftragsmutter meinte:

„Wir konnten uns nicht ständig damit beschäftigen, dass die Leihmutter ihre Meinung ändern könnte; wir mussten neun Monate durchhalten, und wenn man zu lange darüber nachdenkt, hält man es nicht durch. Man würde verrückt werden … Wir hätten juristisch doch nichts unternehmen können … Es ist ja tatsächlich ihr Baby …“ 21

Der Vorgang der Leihmutterschaft führt bei allen Beteiligten zu tiefen Spannungen – Spannungen, die es bei einer natürlichen Schwangerschaft nicht gibt. Ein Auftragsvater beschreibt einige der inneren Kämpfe, die er beobachtet hat:

„Das Verhältnis zwischen der Leihmutter und dem Vertrags-Vater [genetischer Vater] ist ein schwieriges Verhältnis: Da ist diese Frau, die dein eigenes Kind austrägt, und es besteht keine Beziehung zwischen den beiden Vertragsparteien. Sehr ungewöhnlich, eine absurde Art von Verhältnis … Wir haben uns sehr darum bemüht, den Ehemann der Leihmutter nicht außen vor zu lassen … Es ist ein ungewöhnliches Szenario.“ 22

4. Ausbeutung: Die Leihmutter wird benutzt und anschließend vergessen

Die Tatsache, dass Leihmutterschaft Ausbeutung ist, zeigt sich für die Leihmutter oft erst, nachdem sie das Kind den Vertragseltern übergeben hat. Psychologen drängen darauf, dass Leihmütter Beratungshilfen erhalten, um mit dem seelischen Prozess, das Kind weggegeben zu haben, besser fertig zu werden.

Auch wenn nur wenige Leihmütter von einem Gefühl der Ausbeutung berichten, erwarten doch die meisten von ihnen, dass die Auftragseltern offen mit dem Kind über seine Herkunft sprechen und weiterhin eine Beziehung zwischen beiden Familien gepflegt wird.23

In der Realität allerdings „erlosch der Kontakt unerwartet, nachdem die rechtlichen Schritte abgeschlossen waren. Die Leihmutter empfindet es als Verrat, wenn das künftige Elternpaar mit dem von der Leihmutter ausgetragenen Baby aus dem Leben [der Leihmutter] und deren Kindern verschwindet. Eine Langzeitbetreuung und Unterstützung für Leihmütter wird von den Auftragseltern keineswegs immer ins Auge gefasst – wenn diese sich erst einmal aus dem Leben der Leihmutter zurückgezogen haben.“

Anders gesagt: Sobald das Auftragspaar von der Leihmutter erhält, was es selbst nicht bewerkstelligen konnte, erlischt ihre Motivation, für das Wohlergehen der Leihmutter zu sorgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Leihmutter unzufrieden mit ihrer Leihmutterschaftsvereinbarung wird, nimmt mit der Zeit zu, und der Kontakt mit dem Auftragspaar nimmt ab.24

5. Unvorhergesehene Probleme: Wenn das Kind zum unerwünschten Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung wird

Was passiert, wenn das von der Leihmutter ausgetragene Baby mit einer Behinderung zur Welt kommt? Darüber ist nur wenig bekannt. In einer Studie heißt es:

„Es gibt kein Gesetz, das sicherstellt, dass die Auftragsmutter das von der Leihmutter ausgetragene behinderte Baby adoptiert. Die Auftragsmutter könnte den Vertrag rückgängig machen. Doch wäre es auch unfair, von der Leihmutter zu verlangen, das Kind aufzuziehen.“ 25

Das bedeutet: Ein Kind hat zwei Mütter, beide beanspruchen ein Recht auf das Kind – doch keine will es. Wenn man ein Kind zum Gegenstand eines Vertrages, einer kommerziellen Transaktion, macht, führt das zu der unbewussten Erwartung, dass das Kind mit einer „Qualitäts-Garantie“ geliefert wird. Einige Agenturen fordern deshalb von den sich bewerbenden Leihmüttern im Voraus, einer Abtreibung zuzustimmen, falls diese von ihnen verlangt wird.

6. Menschenhandel und Leihmutterschaft: Beispiele für Ausbeutung

Die Gesetze zur Leihmutterschaft wurden angeblich zum Schutz der ungeborenen Babys und der nach Kindern suchenden Paare erlassen. Doch die Beispiele für Ausbeutung bei der Leihmutterschaft lassen den Missbrauch von Kindern und Frauen erkennen.

Wegen der ethischen Dilemmata und der Novität der Leihmutterschaftsthematik zeigen zudem viele Menschenrechtsorganisationen den Gefahren der Leihmutterschaft gegenüber Ignoranz und Indifferenz. So erklärte der Leiter der Asien-Abteilung von Human Rights Watch, Phil Robertson: „Regierungen werden mit etwas konfrontiert, das vollkommen neu ist … Human Rights Watch ist [wie viele andere] mit dem neuen Thema überrumpelt worden.“26

6.a. Intrigen beim Verkauf von Kindern

USA

Die Staatsanwaltschaft in den USA und das FBI deckten vor kurzem eine kriminelle Organisation von Rechtsanwältinnen auf, die sich auf Reproduktionsmedizin spezialisiert hatten. Diese hatten „Schwangerschaftsausträgerinnen“ (Gestational Carriers) missbraucht, um einen Lager-bestand an ungeborenen Babys zu sichern, die sie dann für 100 000 Dollar pro Kind verkaufen wollten.27 Theresa Erickson, Hilary Neiman und andere wurden verurteilt, weil sie US-Gerichte und angehende Vertragseltern in Bezug auf die ungeborenen Kinder täuschten.27 Den Gerichtsakten zufolge reichte insbesondere Erickson „dem California Superior Court in San Diego in betrügerischer Absicht falsche Angaben und Schriftsätze ein, um vor der Geburt von Kindern gerichtliche Entscheidungen für die Einsetzung von elterlichen Rechten für zukünftige Auftragseltern (Intended Parents) zu erhalten.“28 Erickson und ihre Komplizen benutzten Schwangerschaftsausträgerinnen, um einen Vorrat von Babys anzulegen, indem sie „Frauen dafür bezahlten, dass ihnen in Kliniken im Ausland Embryonen eingesetzt wurden … Die Angeklagten boten diese Babys dann zukünftigen Eltern an, indem sie fälschlicherweise angaben, diese Babys seien das Ergebnis einer rechtmäßigen Leihmutterschaftsvereinbarung, nur seien die ursprünglichen Auftragseltern aus dem Vertrag ausgestiegen.“29

Existierende Leihmutterschaftsregelungen vortäuschend – als sei der Vertrag zwischen Auftragseltern und Schwangerschaftsausträgerinnen vor dem Embryonentransfer getroffen worden – ergaunerte Theresa Erickson vorgeburtliche Verfügungen, so dass sie die Namen der Intended Parents in die Geburtsurkunden der Babys setzen konnte. So haben die Angeklagten aus dem Verkauf von Elternrechten finanziel-len Profit geschlagen. Außerdem reichte Erickson Anträge bei einem staatlichen Säuglings- und Mütter-Beihilfeprogramm ein, um die medizinischen Ausgaben für die Entbindungen zu decken.

„Babe 101“

In Asien ist die gewerbliche Leihmutterschaft weitgehend verboten – wegen der „verschlagenen Moral wohlhabender Paare, die vergleichsweise ärmere Frauen dafür bezahlen, ihre Kinder auszutragen.“30 Doch nach der Niederschlagung eines illegalen Leihmutterschaftsringes, Babe 101, gelangte die thailändische Polizei zu der Auffassung, dass solche Leihmutterschaftsringe „das Auftreten eines neuen Phänomens signalisieren: Leihmutterschaftsringe senken die Kosten durch Menschenhandel.“

Der illegale Leihmutterschaftsring Babe 101 war in Thailand, Kambodscha, Vietnam und Taiwan aktiv. Auf seiner Webseite gab er die Kosten für eine Leihmutterschaft, sprich den Preis für ein Kind, mit 32 000 Dollar an, plus weitere Ausgaben.31 Die thailändische Polizei löste den illegalen Leihmutterschaftsring auf und befreite vierzehn vietnamesische Frauen. Die Frauen, zwischen neunzehn und sechsundzwanzig Jahre alt, waren in die Außen-bezirke von Bangkok gebracht und in zwei Häuser eingeschlossen worden, nachdem ihnen “ ‚ein für ihre Gesundheit geeigneter‘ Job versprochen worden war … Ihre tatsächliche Lage wurde ihnen erst bewusst, nachdem sie mehrere Monate lang in den Häusern ohne einen Job festgehalten worden waren.“32 Den Opfern war der Reisepass abgenommen worden.33

Mehrere Opfer berichteten, von den Menschenhändlern von Babe 101 auch sexuell missbraucht worden zu sein. Eines der Opfer, eine Frau, die noch Jungfrau war, wurde in Kambodscha, auf dem Transport von Vietnam nach Thailand, in den Geschlechtsverkehr eingeführt, denn – so hieß es bei Babe 101: „Wenn man noch Jungfrau ist, kann man nicht schwanger werden.“ Ein weiteres Opfer wurde nach eigenen Aussagen von demselben Mann drei Nächte lang sexuell missbraucht. Ein drittes Opfer wird mit der Aussage zitiert, dass sie sich dem Leihmutterschaftsring zum zweiten Mal angeschlossen hatte, weil ihr „drogensüchtiger Vater das Geld, das sie zuvor verdient hatte, bereits ausgegeben hat.“ Dieselbe Frau hoffte, bei ihrer Rückkehr nach Thailand das Kind wiederzufinden, von dem sie drei Jahre zuvor durch Kaiserschnitt entbunden worden war – die Frauen dürfen ihre Babys nur acht Monate lang austragen.34 Sie wurde mit der Aussage zitiert: „In Wirklichkeit war das Baby das Kind eines taiwanischen Paares. Doch als ich es zur Welt brachte, sah es mir sehr ähnlich – seine Augen, seine Nase und sein Lächeln. Seitdem habe ich mehrmals von ihm geträumt.“

In einem Bericht über Babe 101 heißt es, dass den „Frauen die Embryonen anderer Frauen gewaltsam eingesetzt wurden oder sie vergewaltigt wurden.“35

Es sei daran erinnert, dass Artikel 7 der Satzung des Internationalen Strafgerichtshofs Sklaverei, Zwangsprostitution und erzwungene Schwangerschaft zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählt.

6.b. „Erzwungene“ Leihmutterschaft

Gewerbliche Leihmutterschaftsvereinbarungen werfen Bedenken in Bezug auf erzwungene Leihmutterschaft und Manipulation auf. Da die Reproduktionstechnik ein neues Feld ist, ist die Schnittmenge von Menschenhandel und Leihmutterschaft bisher weitgehend übersehen worden.36 „Der Körper von Frauen wird im Inland und auf dem Weltmarkt für sexuellen Menschenhandel [sex trafficking] verkauft, und es scheint unvermeidbar, dass das organisierte Verbrechen in den Leihmutterschaftsmarkt und den Verkauf der Reproduktionsfähigkeit von Frauen drängen wird.“

In Indien, das an der Spitze des globalen Leihmuttermarkts steht, wurden ethische Bedenken in Bezug auf Leihmutterschaft laut, da diese höchst unkontrolliert und offen für Ausbeutung abläuft. Die meisten Leihmütter sind arm, Analphabeten und werden in ländlichen Gebieten angeworben. Üblicherweise werden die Leihmutter-Anwärterinnen in Kliniken versorgt, in denen sie rund um die Uhr überwacht werden. Hinzu kommen weitere Bedenken: Man befürchtet, dass „indische Frauen ihre Körper an Europäer ‚vermieten‘, dass es den Leihmüttern nach der Übergabe der Babys an Beratungsdiensten mangelt und dass die Kliniken vorgeschriebene und geplante Kaiserschnitte vornehmen, was jeweils eine schnelle Entbindung ermöglicht.“37

Indien

Der Notlage indischer Leihmütter wurde bisher wenig Beachtung geschenkt. Die jüngste Übersicht und Studie von Alison Bailey wirft ein bezeichnendes Licht auf die Ungerechtigkeiten, denen indische Leihmütter ausgesetzt sind. Die tatsächliche Anzahl der Kliniken für Leihmutterschaft in Indien ist unbekannt, einer Studie zufolge waren es 2008 etwa 3 000; eine weitere Studie schätzt, dass es als Folge des von der indischen Regierung geförderten Medizintourismus eine jährliche Wachstumsrate von 30 Prozent gibt.38 Ab dem Jahr 2006 war die Leihmutterschaft in Indien ein 445-Millionen-Dollar-Geschäft und die Prognose lautete, dass die Gewinne in den folgenden Jahren sechs Milliarden Dollar erreichen würden.

Angesichts der bedrückenden finanziellen Situation vieler indischer Familien ist Leihmutterschaft für die Frauen eine attraktive Option. Doch Armut lässt keine wirklich freie Entscheidung zu. So gab eine indische Leihmutter an: „Das ist keine Arbeit, es ist majboori (ein Zwang) … Diese Arbeit ist moralisch nicht vertretbar – wir müssen sie tun, um zu überleben.“39

Zudem fördert die Leihmutterschaftsindustrie in Indien Diskriminierung in ihrer niederträchtigsten Form. “Die derzeitigen Vorgehensweisen legen nahe, dass die potenziellen Leihmütter je nach ihrer

Religion, Kaste, Hautfarbe und Attraktivität ausgewählt werden.“40 Eine Frau aus der Mittelschicht mit hellerer Haut wird sehr viel mehr verdienen als eine dunklere, ärmere Frau.41

Die Situation der Leihmütter in Indien verschärft das Problem der Leihmutterschaft weltweit, selbst dort, wo es „freiwillig“ geschieht: Der Körper von Frauen wird zu einer Handelsware, mit deren Hilfe andere sich beschaffen, was sie gerne haben möchten – und die meiste oder gesamte Fürsorge, Betreuung und medizinische Aufmerksamkeit bekommt das Baby, während die Leihmutter sich selbst überlassen bleibt.

Alison Bailey schreibt: „Was ist mit den möglichen langfristigen, schädlichen Folgen von Fruchtbarkeitsmedikamenten; was ist, wenn es Komplikationen bei der Entbindung gibt oder chirurgische Eingriffe bei der Leihmutter nötig sind? Sind diese Risiken in Entwicklungsländern moralisch leichter vertretbar? Sind die Kliniken oder Vertragspartner für die medizinische Behandlung der Leihmütter verantwortlich, wenn es durch die Auftragsschwangerschaft zu Krebs, Sterilität oder einer anhaltenden, schwangerschaftsbezogenen Behinderung kommt? Können solche Schäden als Berufsrisiken abgebucht werden?“42

Momentan gelten sie als zumutbare berufsbedingte Risiken.

Teil II: Wenn der Grundsatz von der Unteilbarkeit der Menschenrechte und der jedem Menschen angeborenen menschlichen Würde gilt, muss Leihmutterschaft verboten werden

Der Europarat hat bisher kein Abkommen verfasst, um das Problem der Leihmutterschaft speziell aufzugreifen. Die Grundsätze aus anderen Verträgen stellen aber einen Rahmen bereit, von dem aus man eine schlüssige, widerspruchsfreie Position aufbauen kann. Das Kernstück des Schutzes der Menschenrechte ist die Würde des Menschen. Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist sie das Fundament für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. In sämtlichen geltenden Verträgen in Europa besteht durchgängig der allgemeine Grundsatz, die Würde des Menschen zu schützen43, den Handel mit Menschen, insbesondere mit Frauen und Kindern zu verbieten44, das Kindeswohl zu garantieren45 und vor Eingriffen in den natürlichen Prozess von Empfängnis und Geburt zu schützen.46 Das zeigt sich auch am Verbot, das Geschlecht eines durch In-vitro-Fertilisation gezeugten Babys zu wählen47 sowie am Verbot, Menschen zu klonen, weil solche Handlungen die Würde des Menschen verletzen.48 Im Einklang mit diesen etablierten Grundsätzen muss der Europarat das Verbot der Leihmutterschaft in seine Richtlinien übernehmen, denn Leihmutterschaft-Vertragsabwicklung ist mit potenzieller Ausbeutung verknüpft, Mutter und Baby werden durch die Leihmutterschaft zu Handelswaren eines Vertrages reduziert – und beides verstößt gegen die menschliche Würde.49

A. Menschenrechte, Adoption und Leihmutterschaft

1. Maßnahmen des Europarates zum Schutz der Menschenrechte

Das Adoptionsgesetz enthält zahlreiche Schutzmaßnahmen zur Wahrung der Menschenwürde sowohl der Mutter als auch des Kindes. So ist es gegen das geltende Gesetz, dass eine Mutter der Adoption ihres Kindes zustimmt, bevor sie entbunden hat.50 Die Mutter muss mindestens sechs Wochen nach der Geburt warten, beziehungsweise solange, wie die zuständige Behörde es für nötig befindet, „um sich ausreichend von den Folgen der Entbindung zu erholen“, bevor sie einer möglichen Adoption zustimmt. Selbst nach dieser Wartezeit muss die Mutter in Bezug auf die Folgen ihrer Zustimmung, einschließlich der Tatsache, dass die Adoption ihr Rechtsverhältnis zum Kind beenden wird, aufgeklärt werden. Dann erst kann sie freiwillig und schriftlich zustimmen.51

Durch diesen Zeitplan bei den Adoptions-regelungen wird sichergestellt, dass die Mutter vollständig informiert ist und nach der Geburt genügend Zeit hat, um im Hinblick auf die Zukunft ihres Kindes eine umsichtige Entscheidung zu treffen. Der Zeitrahmen bei der Leihmutterschaft dagegen fordert von der potenziellen Leihmutter eine bindende Entscheidung zur Adoptionsfreigabe, bevor das Kind überhaupt empfangen wurde.

In europäischen Ländern (in denen Leihmutterschaft nicht komplett verboten ist) sind solche Abmachungen in der Regel nicht einklagbar, da Leihmutterschaft gegen die allgemeinen Moralvorstellungen und die menschliche Würde verstößt. Weltweit gibt es diesen Schutz für Leihmütter aber nicht, d.h. Leihmütter können ihre Einwilligung zur Adoption, die sie einmal gegeben haben, nicht mehr zurücknehmen.52

Die Haager Konvention und das Übereinkommen des Europarats über die Adoption von Kindern besagen, dass niemand irgendeinen unsachgemäßen finanziellen oder anderen Gewinn im Zusammenhang mit der Adoption von Kindern haben darf.53 Das sei unvereinbar mit der Würde des Kindes, weil die Adoption dadurch zu einem Markt werden würde. Eine kommerzielle Leihmutterschaft steht also völlig im Widerspruch zu dieser Vorschrift.

Es ist auch zu bedenken, dass es im 1. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum „Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie“ heißt: „Die Vertragsstaaten verbieten den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie nach Maßgabe dieses Protokolls.“ (Art 1). Und: „Im Sinnes dieses Protokolls bedeutet ‚Verkauf von Kindern‘ jede Handlung oder jedes Geschäft, mit denen ein Kind gegen Bezahlung oder für eine andere Gegenleistung von einer Person oder Personengruppe an eine andere übergeben wird.“ (Art 2a).

1.a. Der Unterschied zwischen Adoption und Leihmutterschaft

Bei der Adoption trifft die biologische Mutter eine Entscheidung in dem Sinne, was das Beste für ihr Kind ist. Bei der Leihmutterschaft dagegen treffen die Auftragseltern eine Entscheidung, die primär auf ihrem eigenen Wunsch nach einem Kind beruht.

Indem die Auftragseltern ihrem Wunsch nachgeben, mit Hilfe von Leihmutterschaft Eltern zu werden, schaffen sie ein Szenario, in dem fünf Menschen ein Elternrecht auf ein Kind beanspruchen können (der Ehemann der Leihmutter ist nicht mitgezählt).54 Kein Rechtssystem kann gewährleisten, dass die Rechtsansprüche dieser fünf Personen angemessen unterschieden und gegen einander abgewogen werden können, wenn alle einen Anspruch auf das Kind anmelden.

1.b. Es gibt kein Recht auf ein Kind

Im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung muss der Europarat es ablehnen, irgendjemandem ein Grundrecht auf ein Kind einzuräumen. Er muss deutlich machen, dass es kein Recht auf ein Kind geben kann – wie es schon die Parlamentarische Versammlung des Europarates in ihrer Empfehlung 1443 (2000) „Internationale Adoptionen: die Achtung der Rechte der Kinder“ tat.

2. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Adoption und Leihmutterschaft

Adoption und Leihmutterschaft unterscheiden sich grundlegend. „Bei der Behandlung von Unfruchtbarkeit geht es darum, für den unfruchtbaren Elternteil eine Schwangerschaft oder ein Baby zu besorgen; bei der Adoption dagegen geht es darum, für das Baby oder Kind eine Familie zu besorgen.“55 Auch wenn bei der Adoption auch die Rechte von Eltern berücksichtigt werden, geht es im Verfahren doch darum, das Kindeswohl zu gewährleisten: Das Kind soll ein liebevolles und sicheres Zuhause, das es sonst nicht haben würde, bekommen.

Im Mittelpunkt der Leihmutterschaft steht dagegen der Wunsch von Erwachsenen, gegen eine Provision ein Kind zu bekommen, das noch nicht existiert. Leihmutterschaft ist von Anfang an auf den Erwachsenen fokussiert. Sie dient dem Zweck, den Wunsch einer einzelnen Person oder eines Paares zu erfüllen, die Eltern werden wollen. Mit anderen Worten: Leihmutterschaft nimmt ihren Anfang bei den Wünschen von Erwachsenen; Adoption beginnt mit den Rechten des Kindes.

Im Gegensatz zur Adoption wird eine Vereinbarung über eine Leihmutterschaft nicht nur vor der Geburt des Kindes getroffen, sondern sogar vor dessen Empfängnis. Dies steht im Widerspruch zur Würde des Kindes und ebenso zur genannten Empfehlung 1443 (2000) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die „das Empfangen von Kindern für eine Adoption“ nachdrücklich verurteilt.

Außerdem wird eine Leihmutter für ihre Dienste in der Regel bezahlt, die biologische Mutter dagegen darf für die Adoption keine Vergütung bekommen. Das Verbot des finanziellen Profits in der Abwicklung einer Adoption zeigt eine klare rechtliche Leitlinie: finanzielle Transaktionen, die den Körper eines Menschen betreffen, sind verboten, deshalb auch der Erwerb eines Kindes durch den Kauf der Dienste einer Leihmutter.56

Die meisten Leihmutterschaftsvereinbarungen, bei denen die Mutter eine Vergütung erhält, verstoßen also gegen geltendes Recht.

Derzeit hält der Europarat an einer Politik fest, wonach „Menschenhandel eine Verletzung der Menschenrechte und einen Verstoß gegen die Würde und die Unversehrtheit des Menschen darstellt“ und daher die Menschenrechte des Opfers verletzt.57 Außerdem ist jede Nation, die das Übereinkommen des Europarates gegen die Bekämpfung des Menschenhandels unterzeichnet hat, dazu verpflichtet, gesetzliche und andere Maßnahmen zu ergreifen, um „der Nachfrage entgegenzuwirken, die alle Formen der zum Menschenhandel führenden Ausbeutung von Personen, insbesondere von Frauen und Kindern, begünstigt …“58 Diese Bestimmungen legen politische Leitlinien zur Verhinderung von Ausbeutung und zum Schutz von gefährdeten Frauen und Kindern fest. In Übereinstimmung mit diesen Leitlinien muss Leihmutterschaft verboten bleiben.

Eine der effektivsten Möglichkeiten, Erwachsene davon abzubringen, sich eine Leihmutter im Ausland zu suchen, ist die Weigerung der Behörden, die Auftragseltern als rechtliche Eltern in das Personenstandsregister des Kindes einzutragen.

Fazit

Das Geschäft mit der Leihmutterschaft öffnet unzähligen Möglichkeiten zur Ausbeutung von Frauen und Kindern Tür und Tor. Die amerikanische Rechtsanwältin, die wegen Organisierung eines illegalen Leihmutterschaftsrings verurteilt wurde, sagte aus, dass ihr Missbrauch [der in den USA geltenden Gesetze] nur „die Spitze des Eisbergs“ sei.

Um Ausbeutung zu verhindern, ist es notwendig, die in den existierenden Vereinbarungen – wie der UN-Kinderrechtskonvention und dem Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert) – niedergelegten Richtlinien auch auf Leihmutterschaft anzuwenden und die europäischen Nationen zum Verbot der Leihmutterschaft aufzurufen.59


  1. European Centre for Law and Justice, ECLJ, Strasbourg, 2012. Der englische Originaltext findet sich hier: The Ethical Case Against Surrogate Motherhood [pdf], Zugriff 8.10.2015. Er wurde mit Erlaubnis des Herausgebers gekürzt und ins Deutsche übertragen. 

  2. Marquardt, E.: One Parent or Five. Institute for American Values, New York 2011. 

  3. Akker, O. van den: The Importance of a Genetic Link in Mothers Commissioning a Surrogate Baby in the UK. Human Reproduction, 2000, vol. 15, 1849-1855, S. 1849. 

  4. Ebd., S. 1849-1850. Siehe allgemein: Bernardes, J.: Responsibilities in Studying Postmodern Families. Journal Family Issues, 1993, vol. 35. 

  5. Siehe auch: George, R. P., Elshtain, J. B. (Hrsg.): The Meaning of Marriage: Family, State, Market & Morals. New York 2006 (“In den letzten dreißig Jahren wurden Tausende von Studien durchgeführt, die die Auswirkungen der Ehe auf Kinder und Gesellschaft ausgewertet haben … Bei den von den Sozialwissenschaften erhobenen Daten schneiden in nahezu jeder Hinsicht Kinder im Durchschnitt besser ab, wenn ihre Eltern geheiratet haben und verheiratet bleiben …”).
    The Centre for Social Justice: Every Family Matters, An In-Depth Review of Family Law in Britain. 2009. (Kinder sind gesünder und in der Schule besser, wenn sie in Familien mit verheirateten Eltern aufwachsen). Zugriff 30.9.2015.
    Coleman, M., Ganong L., Fine, M.: Reinvestigating Marriage: Another Decade of Progress. Journal Marriage & Fam. 2000, vol. 62, S. 1288, 1298.
    Hofferth, S. L., Anderson, K. G.: Are All Dads Equal? Biology Versus Adolescent Well-Being in Cohabitating, Married, and Single-Parent Families. Journal of Marriage & Fam. 2003, vol. 65, S. 213.
    Manning, W. D., Lamb, K. A.: Adolescent Well-Being in Cohabitating, Married, and Single-Parent Families, Journal of Marriage & Fam. 2003, vol. 65, S. 876. 

  6. Siehe auch: Kuczynski, A.: Her Body, My Baby. New York Times, 28. November 2008, Zugriff 8.10.2015. 

  7. Siehe z.B.: Fee Schedules. Center for Assisted Reproduction, Texas. (Gebührenordnung des Zentrums für künstliche Befruchtung vom April 2012.) www.embryo.net/fertility-cost/infertility-treatment-cost, Zugriff 8.10.2015. In einigen EU-Ländern werden die Kosten für die In-Vitro-Fertilisation von der Krankenversicherung getragen. 

  8. Siehe z.B.: Intended Parents: Gestational Surrogacy (IVF) Estimated Costs. Center for Surrogate Parenting, Kalifornien.
    www.creatingfamilies.com/intended-parents/?surrogacy-costs-gestational-surrogacy-in-vitro-fertilization-44, Zugriff 8.10.2015. (Gebühren im April 2012). Intended Parents: Gestational Surrogacy & Egg Donation (IVF/ED)
    Estimated Costs. Center for Surrogate Parenting. www.creatingfamilies.com/intended-parents/?surrogacy-costs-gestational-surrogacy-egg-donation-in-vitro-fertilization-egg-donation-92, Zugriff 8.10.2015. (Gebühren im April 2012). 

  9. Blyth, E., Farrand, A.: Reproductive Tourism – A Price Worth Paying for Reproductive Autonomy? Critical Social Policy, 2005, vol. 25, S. 101 (hier wird ein Zeitungsartikel von 2001 zitiert). 

  10. Z.B.: www.mother-surrogate.com/questionnaire-donors-and-surrogate-mothers, Zugriff 8.10.2015.
    www.affordablesurrogacy.com/33.html, Zugriff 8.10.2015. 

  11. Z.B.: www.lasvegasfertility.net/index.html Zugriff 8.10.2015. www.fertility-docs.com/fertility_gender.phtml, Zugriff 8.10.2015. 

  12. Edelmann, R.J.: Surrogacy: The Psychological Issues. Journal Reproduction & Infant Psychology, 2004, vol. 22,
    S. 123, 126. 

  13. Ebd. S. 130. 

  14. Akker, O. van den: A Longitudinal pre-pregnancy to post-delivery comparison of genetic and gestational surrogate and intended mothers: Confidence and genealogy. Journal Psychosomatic Obstetrics & Gynecology, 2005, vol. 26, S. 277, 281. 

  15. Baslington, H., The Societal Organization of Surrogacy: Relinquishing a Baby and the Role of Payment in the Psychological Detachment Process. Journal Health Psychology, 2002, vol. 7, S. 57-71, 63. 

  16. Ebd. S. 64. 

  17. Siehe z.B. ebd. S. 60 (mit ausführlichen Angaben zu Dienstleistungen für Leihmütter durch Gruppen). 

  18. Siehe Fußnote 8. 

  19. Marquardt, E., Glenn, N., Clark, K.: My Daddy’s Name is Donor: A New Study of Young Adults Conceived through Sperm Donation, 2010. Die Studie fand heraus, dass junge Erwachsene, die durch Samenspende gezeugt wurden, an zahlreichen seelischen Problemen litten. Beispielsweise “rangen sie innerlich tiefgehend mit den Fragen nach ihrer Herkunft und ihrer Identität” (S. 7). 65 Prozent der Kinder von Samenspendern waren der Auffassung, dass ihr Samenspender die Hälfte dessen sei, was sie ausmacht. Fast die Hälfte von ihnen gab zu, dass sie mindestens einmal wöchentlich an die Zeugung durch die Samenspende denken, manchmal auch mehrmals am Tag. 

  20. Siehe z.B. Celizic, M.: A Cautionary Tale for Couples Using Surrogates: One Couple Vows to Continue Battle with Woman Who Decided to Keep Baby. MSNCB.com (23. Oktober 2007, 10:56 Uhr), Zugriff 8.10.2015. 

  21. Blyth, E.: Not a Primrose Path: Commissioning Parents’ Experiences of Surrogacy Arrangements in Britain. Journal of Reproduction and Infant Psychology, 1995, vol. 13, S. 188. Siehe auch: Akker, O. van den: Importance of a Genetic Link. A.a.O., S. 1852 (nennt eine Studie mit 29 Frauen: 23 Prozent von ihnen befürchteten, dass es eine emotional schwere Zeit für die Leihmutter wird, wenn sie das Baby weggeben müssen; 12 Prozent befürchteten, die Leihmutter könne ihre Einstellung ändern.). 

  22. Blyth, E.: Not a Primrose Path. Ebd., S. 190. 

  23. Psychological Aspects of Surrogate Motherhood. [pdf] In: French General Inspection of Social Affairs, Feb. 2011
    Report, Zugriff 8.10.2015. 

  24. Ciccarelli & Beckman. In: French General Inspection of Social Affairs, Feb. 2011 Report, ebd. S. 33. 

  25. Psychological Aspects of Surrogate Motherhood. In: French General Inspection of Social Affairs, Feb. 2011
    Report. A.a.O., S. 58. 

  26. Winn, P.: Underworld: Upending an Asian Baby Farm. Global Post (22. März 2011, 13.00 Uhr), Zugriff 8.10.2015. 

  27. Ebd. S. 1. 

  28. Ebd. 

  29. Ebd. S. 2. 

  30. Winn, P. In: French General Inspection of Social Affairs, Feb. 2011 Report. A.a.O. 

  31. http://www.jakartaglobe.beritasatu.com/archive/police-bust-illegal-surrogacy-ring-in-thailand“ class=“external-link-new-window. Jakarta Globe, 25.2.2011, Zugriff 8.10.2015. 

  32. Fourteen Women Rescued from Illegal Surrogacy Ring in Thailand. Asia One News, 25.2.2011, Zugriff 8.10.2015. 

  33. Police Bust Illegal Surrogacy Ring in Thailand. Jakarta Globe, 25.2.2011, Zugriff 8.10.2015. 

  34. Vietnam Baby Ring Mothers Allege Sex Abuse: Report. Asia One News, 2. Juni 2011, Zugriff 8.10.2015.

     
  35. Child Exploitation and Online Protection. The Trafficking of Women and Children from Vietnam [pdf], 2011, Zugriff 8.10.2015. 

  36. Smith Rotabi K., Bromfield, N. F.: Will Global Surrogacy Be Regulated? RH Reality Check (7. Juli 2010, 7.00 Uhr), Zugriff 8.10.2015. 

  37. Bromfield, N.: Global Surrogacy in India: Legal, Ethical and Human Rights Implications of a Growing “Industry”. RH Reality Check, 11.6.2010, 8.00 Uhr, Zugriff 8.10.2015. 

  38. Bailey, A.: Reconceiving Surrogacy: Toward a reproductive Justice Account of Indian Surrogacy. Hypatia, 2011, vol. 26, S. 715, 717. 

  39. Pande, A.: Not an ‘Angel’, Not a ‘Whore’. Indian J. of Gender Studies. 2009, vol. 16, S. 141, 160. 

  40. Bailey, A.: Reconceiving Surrogacy. A.a.O., S. 720. 

  41. Ebd. Siehe auch: www.artbaby.in/ivf-packages Zugriff 8.10.2015 

  42. Bailey, A.: Reconceiving Surrogacy. A.a.O., S. 732. 

  43. Siehe: Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin, Präambel vom 4. April 1997 („überzeugt von der Notwendigkeit, menschliche Lebewesen in ihrer Individualität und als Teil der Menschheit zu achten, und in der Erkenntnis, dass es wichtig ist, ihre Würde zu wahren“). 

  44. Artikel 3 des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität; Artikel 4 der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels; Artikel 6 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau; Artikel 2a des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern; Artikel 3 des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 182). 

  45. Siehe: Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert), Präambel, 27. November 2008, C.E.T.S. Nr. 202 und UN-Kinderrechtskonvention (CRC) Art. 3. 

  46. Siehe: Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin, Artikel 14, 4. April 1997, C.E.T.S. Nr. 164. 

  47. Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. 14; ebenfalls Parlamentarische Versammlung des Europarates RES 1829 (2011) und REC 1979 (2011) über die vorgeburtliche Geschlechtsselektion. 

  48. Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen, Präambel, Artikel 1, 12. Januar 1998, C.E.T.S. Nr. 168. 

  49. Ebd., Teil I. 

  50. Artikel 4 des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammen-arbeit in Bezug auf Auslandsadoptionen: Europäisches Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert), Artikel 5 (5), 27. November 2008, C.E.T.S. Nr. 202. 

  51. Ebd., Artikel 5 (2). 

  52. Contra. Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin, Artikel 5, 4. April 1997, C.E.T.S. Nr. 164. (“Die betroffene Person kann ihre Einwilligung jederzeit frei widerrufen.”). 

  53. Artikel 32 des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit in Bezug auf Auslandsadoptionen: Europäisches Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert), Artikel 17, 27. November 2008, C.E.T.S. Nr. 202. 

  54. Ebd., Teil I.A. 

  55. Psychological Aspects of Surrogate Motherhood. In: French General Inspection of Social Affairs, Feb. 2011 Report. A.a.O., S. 55. 

  56. Siehe z.B. Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich der Transplantation von menschlichen Organen und Gewebe Artikel 21, 24. Januar 2002, C.E.T.S. Nr. 186 (besondere Bestimmungen betreffen das Verbot von Organspenden zur Gewinnerzielung); Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin Artikel 14, 4. April 1997, C.E.T.S. Nr. 164 (“Der menschliche Körper und Teile davon dürfen als solche nicht zur Erzielung eines finanziellen Gewinns verwendet werden.”). 

  57. Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels. Präambel, 16. Mai 2005, C.E.T.S. Nr. 197. 

  58. Ebd., Artikel 6. 

  59. Im Original befindet sich dieser (hier gekürzte) Abschnitt ganz am Anfang des Textes. Aufgrund der Kürzungen passt er jetzt besser an den Schluss. Im Original richtet er sich an das irische Parlament und fordert es auf, eine Führungsrolle unter den europäischen Nationen beim Verbot von Leihmutterschaft einzunehmen. Fußnote hinzugefügt. DIJG. 

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